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Auszug - Anpassung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer ab 2023  

 
 
Sitzung des Haushaltsausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Haushaltsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 21.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Forum der Oberschule Westerstede
Ort: Heinz-Böhnke-Straße 3, 26655 Westerstede
22/1361 Anpassung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer ab 2023
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Finanzen Bearbeiter/-in: Dierßen, Silvia
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

mmerer Busch erläutert die Beschlussvorlage und die aktuelle Lage der Stadt Westerstede. Seit der letzten Sitzung des Ausschusses für Finanzen habe die Stadt noch ausstehende Gewerbesteuerzahlungen erhalten, sodass sich das Defizit zum Jahresende auf ca. 2,5 Mio. Euro belaufen werde. Für die Berechnung des Finanzausgleichs durch das Land werden die ermittelten Hebesätze des Landes (je nach Gemeindegröße) herangezogen. Da die Hebesätze der Stadt Westerstede jedoch geringer seien, entstünde hier ein Delta. Aufgrund der Differenz falle der Finanzausgleich geringer aus, als von der Stadt Westerstede benötigt. Bei der Kreisumlage verhalte sich die Problematik ähnlich, da die verwendeten Kennzahlen des Landes her seien als die der Stadt Westerstede. Dementsprechend müsse die Stadt Westerstede eine höhere Kreisumlage zahlen. In 2023 sei eine Kreisumlage von ca. 10,3 Mio. Euro zu zahlen. Folglich sei eine Anpassung der Hebesätze notwendig, um die genannten Differenzen auszugleichen.

Ratsherr Schmidt-Berg gibt zu verstehen, dass eine Erhöhung der Steuersätze nicht denkbar sei. Durch die derzeitigen Hebesätze habe die Stadt Westerstede einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Kommunen. Zudem läge die Stadt Westerstede seit Jahren unter den Hebesätzen des Landesdurchschnitts. Die Stadt Westerstede könne zudem zurzeit eine gute finanzielle Lage vorweisen.

Ratsfrau Beeken merkt an, dass der aktuelle Haushalt der Stadt Westerstede gut aussehe. Sie weist darauf hin, dass die Bürger bereits die Grundsteueränderung zu tragen hätten und es hierbei auch zu Mehrbelastungen kommen könne, sodass auf eine Hebesatzerhöhung verzichtet werden sollte.

Ratsherr Kroon meint, dass durch die Vorstellung des Kämmerers deutlich geworden sei, worauf die Stadt verzichte, wenn die Hebesätze nicht erhöht würden. Bisher habe die Stadt die Mindererträge bzw. den Mehraufwand auch übernommen. Fraglich sei aber, ob die Unternehmen tatsächlich nur auf den Hebesatz der Gewerbesteuer achten oder ob auch weitere Faktoren, wie z.B. die Lage eine wichtige Rolle spielten. Um eine Hebesatzänderung für 2024 in Betracht zu ziehen, könne in 2023 die Entwicklung und Überlegungen erneut vorgestellt werden.

Auch Ratsfrau Kundt-Bergmann sehe den aktuellen Zeitpunkt r eine Erhöhung der Hebesätze als unpassend an, da zurzeit eine Ausnahmesituation in Bezug auf die Pandemie und den Ukraine-Krieg herrsche. Eine Verschiebung auf das nächste Jahr sei angemessen.

Ratsherr Lukoschus hält eine Steuererhöhung zum jetzigen Zeitpunkt für inakzeptabel. Zudem sehe er eine Anpassung für das darauffolgende Jahr kritisch. Eine Steuererhöhung sei nur dann sinnvoll, wenn zuvor überlegt wurde, wie sich die Ausgaben der Stadt gestalten und diese nicht mehr gedeckt werden könnten.

Insofern der Haushalt weiterhin so gut sei, sollte der Bürger nicht zusätzlich belastet werden, meint auch Ratsherr Gerstenkorn.

Ratsherr Schmidt-Berg sieht den Auftrag zur Prüfung einer Steuererhöhung hingegen kritisch. Sofern die Verwaltung Handlungsbedarf sehe, sollte diese darüber informieren.

Anschließend lässt die Ausschussvorsitzende über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.


Beschluss:

Die Diskussion und Entscheidung über die Anpassung der Hebesätze wird auf den Herbst 2023 verschoben.


Abstimmungsergebnis:


6 Ja-Stimmen und 5-Nein Stimmen