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Beschlussvorschlag:1) Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird ab dem Haushaltsjahr 2023 auf 340 % angehoben. 2) Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem Haushaltsjahr 2023 auf 350 % angehoben. 3) Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird ab dem Haushaltsjahr 2023 auf 350 % angehoben. 4) Die erhöhten Hebesätze werden in die Haushaltssatzung aufgenonmen. Sachverhalt:Die Grund- und Gewerbesteuer stellen eine der Haupteinnahmequellen der Gemeinden dar. Die letzte Erhöhung der Hebesätze wurde im Haushaltsjahr 2003 vorgenommen. Die Hebesätze sind also bereits seit 20 Jahren unverändert.
Die Steuern und damit die Hebesätze sind zu erhöhen, wenn der Haushaltsausgleich nicht auf andere Weise herzustellen ist. Der erste Planentwurf für das Jahr 2023 und Folgejahre weist erneut einen erheblichen Fehlbetrag aus. Dieser ist als Anlage beigefügt.
Die Berechnung des Finanzausgleiches legt Einheitshebesätze zugrunde, auf deren Basis der Finanzausglich errechnet wird. Diese Einheitshebesätze betragen für die Grundsteuer A 354 % (Stadt Westerstede 315 %), für die Grundsteuer B 375 % (Stadt Westerstede 325%) und für die Gewerbesteuer 352 % (Stadt Westerstede 340 %). Durch die höheren Einheitshebesätze stellt sich die Stadt Westerstede im Finanzausgleich wissentlich schlechter. Daher sollte zumindest eine Annäherung an die Einheitsmessbeträge erfolgen. Aufgrund der Kostensteigerung in sämtlichen Bereichen ist es nun erforderlich die allgemeinen Steuererträge zu erhöhen um die erforderlichen Aufgaben weiterhin bedienen zu können.
In der Sitzung werden die Auswirkungen des Finanzausgleichs vorgestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Anlage/n:
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