Bürgerinformationssystem
Ratsherr Schneider beantragt für die Gruppe CDU/FDP/Rowold, drei gleichberechtigte stellvertretende Bürgermeisterinnen bzw. Bürgermeister jeweils einzeln zu wählen. Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt.
A) Ratsherr Schneider schlägt für die Gruppe CDU/FDP/Rowold Ratsherrn Neumann als stellvertretenden Bürgermeister vor.
Ratsherr Töpfel schlägt Ratsherrn Nee vor. Frau Hinrichs erklärt, dass gemäß § 81 Abs. 2 NKomVG nur Beigeordnete zum stv. Bürgermeister gewählt werden können. Da Ratsherr Nee lediglich stv. Beigeordneter ist, könne er kein stellvertretender Bürgermeister werden.
Da nur ein Kandidat zur Wahl steht und kein Ratsmitglied widerspricht, wird offen per Handzeichen gewählt.
Bei 2 Enthaltungen wird Ratsherr Neumann zum stellvertretenden Bürgermeister gewählt und nimmt auf Befragen die Wahl an. B) Ratsherr Schneider schlägt für die Gruppe CDU/FDP/Rowold Ratsherrn Schmidt-Berg als stellvertretenden Bürgermeister vor.
Da nur ein Kandidat zur Wahl steht und kein Ratsmitglied widerspricht, wird offen per Handzeichen gewählt.
Bei 3 Enthaltungen wird Ratsherr Schmidt-Berg zum stellvertretenden Bürgermeister gewählt und nimmt auf Befragen die Wahl an.
C) Ratsherr Schneider schlägt für die Gruppe CDU/FDP/Rowold Ratsherrn Schneider als stellvertretenden Bürgermeister vor.
Da nur ein Kandidat zur Wahl steht und kein Ratsmitglied widerspricht, wird offen per Handzeichen gewählt.
Bei 4 Enthaltungen wird Ratsherr Schneider zum stellvertretenden Bürgermeister gewählt und nimmt auf Befragen die Wahl an.
Ratsherr Lukoschus erklärt, dass die SPD-Fraktion gerne einen stellvertretenden Bürgermeisterposten erhalten hätte. In den Vorgesprächen habe es sich jedoch angedeutet, dass dies seitens der Mehrheitsgruppe nicht gewollt sei. Die SPD-Fraktion mache die Ratsarbeit jedoch nicht von der Vergabe dieser Positionen abhängig und biete allen Ratsmitgliedern eine konstruktive Zusammenarbeit an.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||