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Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 17/0120 und bittet Herrn Hinrichs um nähere Erläuterungen, da der Vertreter der NWP Planungsgruppe verhindert sei. Herr Hinrichs stellt anhand einer PowerPoint-Präsentation die Planungsrahmenbedingungen der 117. Änderung des Flächennutzungsplanes vor. Planungsinhalt sei die Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche für das Dorfgemeinschaftshaus Gießelhorst. Sodann schließt sich eine kurze Diskussion über das Erfordernis eines Neubaus sowie aufgrund der bisherigen Verwaltungspraxis, dass Dorfgemeinschaftshäuser nur in Dörfern errichtet werden, die keine bestehenden Gastwirtschaften besäßen, an. Herr Leffers entgegnet, dass die bestehende Gastwirtschaft nur noch an wenigen Tagen in der Woche geöffnet habe und der Sachverhalt in Rücksprache mit der Betreiberfamilie erörtert wurde.
Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss Die Aufstellung der 117. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch beschlossen.
Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt. Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage im Rathaus öffentlich ausgelegt werden.
Abstimmungsergebnis:
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