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Auszug - 117. Änderung des Flächennutzungsplanes - Dorfgemeinschaftshaus Gießelhorst - Aufstellungsbeschluss - Festlegung des Beteiligungsverfahrens  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Landwirtschaft
TOP: Ö 5
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 03.04.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:38 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 2, 26655 Westerstede
17/0120 117. Änderung des Flächennutzungsplanes - Dorfgemeinschaftshaus Gießelhorst - Aufstellungsbeschluss - Festlegung des Beteiligungsverfahrens
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 17/0120 und bittet Herrn Hinrichs um nähere Erläuterungen, da der Vertreter der NWP Planungsgruppe verhindert sei.

Herr Hinrichs stellt anhand einer PowerPoint-Präsentation die Planungsrahmenbedingungen der 117. Änderung des Flächennutzungsplanes vor. Planungsinhalt sei die Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche für das Dorfgemeinschaftshaus Gießelhorst.

Sodann schließt sich eine kurze Diskussion über das Erfordernis eines Neubaus sowie aufgrund der bisherigen Verwaltungspraxis, dass Dorfgemeinschaftshäuser nur in Dörfern errichtet werden, die keine bestehenden Gastwirtschaften besäßen, an.

Herr Leffers entgegnet, dass die bestehende Gastwirtschaft nur noch an wenigen Tagen in der Woche geöffnet habe und der Sachverhalt in Rücksprache mit der Betreiberfamilie erörtert wurde. 

 


Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss

Die Aufstellung der 117. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch beschlossen.

 

Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt.

Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage im Rathaus öffentlich ausgelegt werden.

 

 


Abstimmungsergebnis:


einstimmig