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Der Ausschussvorsitzende leitet zur Beschlussvorlage Nr. 17/0122 über und bittet Herrn Hinrichs um nähere Erläuterungen. Herr Hinrichs führt aus, dass im vergangenen Jahr drei Bauanträge auf Errichtung von Fremd-Werbeanlagen gestellt, von denen zwei aufgrund entgegenstehender Regelungen der Bebauungspläne abgelehnt wurden. Hierbei wurde festgestellt, dass die Verwaltung keine große Handhabe besitze, wenn die Werbeanlage innerhalb des sog. „Bauteppichs“ liege. Zur Wahrung des Ortsbildes und der Denkmäler bittet die Verwaltung um einen Prüfungsauftrag zur Erstellung einer Außenwerbesatzung für die Hauptein- und Ausfahrtsstraßen. Die Ausschussmitglieder sprechen sich einstimmig für eine restriktive Regelung von eigenständiger Fremdwerbung aus. Ratsherr Rust fügt hinzu, dass ein einheitliches Werbekonzept zur Gestaltung des Ortsbildes beitragen würde.
Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeiten zum Erlass einer Satzung zur Regelung von Art, Gestaltung und Einordnung von Werbeanlagen zu prüfen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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