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Beschlussvorschlag:Der Haushaltsausschuss wird gebeten, die in der Anlage dargestellten Mittelanmeldungen in den Haushalt 2021 zu übernehmen. Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Haushaltsausschusses vom 30.11.2020 über die beantragten konsumtiven Erträge und Aufwendungen.
Sachverhalt:Budget 210: Dem Amt für Arbeit und Soziales (Budget 210) stehen für das Haushaltsjahr 2021 nach dem Beschluss des Rates der Stadt Westerstede folgende Haushaltmittel zur Verfügung:
Innerhalb des Budgets gestaltet sich die Aufteilung wie folgt:
Die den Ausschuss für Familie, Jugend, Senioren, Soziales und Ehrenamt betreffenden wesentlichen Änderungen sind den anliegenden Planzahlen zu entnehmen. Die Zahlen basieren auf dem Stand vom 27.10.2020. Bis zu den Haushaltsberatungen im Haushaltsausschuss können sich insbesondere durch neuere Erkenntnisse noch Änderungen ergeben. Insoweit erfolgt hier lediglich ein Vorschlag an den Haushaltsauschuss. Über die endgültigen Haushaltsansätze ist dort entsprechend zu beraten.
Mit der Berücksichtigung der neuen Planzahlen ergibt sich folgende Budgetübersicht:
Gegenüber den bisherigen Planungen sind bei den Haushaltsansätzen der Erträge im Budget 210 keine Veränderungen gegenüber der Finanzplanung im Vorjahr 2020 entstanden.
Durch wesentliche Veränderungen der Aufwendungen konnten in den Produkten 31190, 31320 und 35170 die Ansätze um insgesamt 49.400,00 € reduziert werden.
Produkt 31190 – Verwaltung der Sozialhilfe allgemein: Im Produkt 31190 reduziert sich der Ansatz von 10.400,00 € auf 3.000,00 €. Der bisher geplante Ansatz für die Büromiete des Sozialamtes in Höhe von 10.000 € kann nunmehr um 7.400 € reduziert werden. Für die Sozialaktenlagerung werden 3.000 € p. a. benötigt.
Produkt 31320 AsylbLG Grundleistungen: Die angesetzten 4.000,00 € für Transferaufwendungen in Form von Wertgutscheinen sind aufgrund einer Gesetzesänderung im Asylbewerberleistungsrecht nicht mehr vorgesehen.
Produkt 35170 Vorschuss Personalaufwendungen DAF: Für den DAF (Deutsch-AusländischerFreundschaftsverein) wurden unterjährig die Personalabrechnungen vorgenommen und die Personalaufwendungen gegen Kostenerstattung ausgezahlt. Ab dem Jahr 2021 wird diese Vorgehensweise nicht mehr im Haushalt abgebildet, da es sich hierbei um keine haushaltwirksamen Aufwendungen handelt.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Anlage/n:
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