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Beschlussvorschlag:Der Bebauungsplan – W3 Südlich ‚Am Esch - mit örtlichen Bauvorschriften – wird gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch aufgestellt.
Sachverhalt:Zuletzt wurden vielfach Diskussionen über die bauliche Gestaltung im innerstädtischen Bereich geführt sowie hierzu drei ratsinterne Arbeitstagungen in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro NWP, Oldenburg, durchgeführt. Im Ergebnis wurde eine Arbeitskarte mit Zielaussagen und Musterfestsetzungen einzelner Quartiere entwickelt, auf deren Grundlage die zukünftige Bebauung basieren soll. Weiterhin wurde eine Prioritätenliste aufgestellt, in welchen Bereichen ein vordringlicher Handlungsbedarf gesehen wird.
Für einen ersten Bereich – W1 Am Röttgen – wurde das Bauleitplanverfahren bereits durch einen Aufstellungs- und Verfahrensbeschluss in die Wege geleitet und in der Ausschusssitzung im September 2020 die Grundzüge der Planung präsentiert. Die erste informelle Beteiligung der Bevölkerung ist demnächst vorgesehen.
Nunmehr schlägt die Verwaltung entsprechend der Prioritätenliste vor, den Aufstellungsbeschluss für einen weiteren Bereich zu fassen.
Das Gebiet erstreckt sich südlich der Straße ‚Am Esch‘ zwischen der „Stettiner Straße“, „Danziger Straße“, der Straße „Am Esch“ und der Autobahn. Das in der o.g. Arbeitstagung einvernehmlich gesteckte Ziel der Planung für den Bereich „Königsberger Straße“, „Berliner Straße“ und „Stettiner Straße“ ist eine Nachverdichtung im hinteren Grundstücksbereich in eingeschossiger Bauweise (Ein- und Zweifamilienhäuser). Für den Bereich der Straße ‚Am Esch‘ und der „Danziger Straße“ wurde aufgrund der Bestandssituation und der Eigenschaft als Hauptverkehrswege eine höhere Verdichtungsmöglichkeit gesehen. Nördlich der Eichendorffstraße wurden Nachverdichtungsmöglichkeiten identifiziert, die im Bauleitplanverfahren weiter zu prüfen sind. In allen Bereichen sollen Trauf- und Firsthöhen festgesetzt sowie über örtliche Bauvorschriften u.a. Fassadengestaltungen, Dachfarben und Dachneigungen, sowie Vorgaben zur Vorgartengestaltung festgeschrieben werden.
Bisher wurde mit den jeweiligen Bauherren/Entwurfsverfassern im Zuge der Bauberatung die Sichtweise der Stadt erörtert. Um diese Erörterungsgrundlage zu festigen und eine angepasste sowie abgestimmte Gestaltung städtebaulich zu begleiten, sollte der Aufstellungsbeschluss gefasst werden.
Der Beschluss zeigt die Absicht der Stadt Westerstede, in dem Geltungsbereich einen Bebauungsplan aufzustellen bzw. bestehende Bebauungspläne zu ändern, und ist die Voraussetzung, um erforderlichenfalls eine Veränderungssperre zu beschließen bzw. die Zurückstellung eines Baugesuchs beantragen zu können. Die Verwaltung bittet, das Bauleitplanverfahren durch Fassung des Aufstellungsbeschlusses einzuleiten.
Zur Information der Bürgerinnen und Bürger sowie zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung, wird der Aufstellungsbeschluss kurzfristig in der Nordwest-Zeitung bekanntgemacht.
Zur weiteren Information: Die Verwaltung hat nunmehr die Nummerierung der neuen flächigen Überplanung bestehender Bebauungsplanquartiere geändert. Fortan beginnen die Überplanungen im Stadtgebiet mit einem „W“ für Westerstede und einer fortlaufenden Nummerierung, sodass diese Planungen eindeutig erkennbar sind.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Die Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses löst Aufwendungen in Höhe von ca. 400 Euro aus. Die Gesamtaufwendungen für die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens werden auf rd. 30.000 Euro geschätzt, inkl. erforderlichen Lärmgutachten und Entwässerungsgutachten.
Anlage/n:
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