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Beschlussvorschlag:Die Variante 2 der Grundzüge der Planung wird weiterverfolgt. Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt. Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage im Rathaus öffentlich ausgelegt werden.
Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss hatte die Durchführung einer informellen vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen, um die Grundzüge der Planung frühzeitig vorzustellen. Um diese Grundzüge der Planung darzulegen, wurden die Unterlagen vom 21.10.2021 bis einschließlich 08.11.2021 im Rathaus öffentlich ausgelegt. Neben der Einsichtnahme wurde Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Es bestand ebenfalls die Möglichkeit, die Unterlagen über die Internetseite der Stadt Westerstede einzusehen und Stellungnahmen abzugeben. Die entsprechenden Unterlagen sind auch weiterhin bis zum Satzungsbeschluss unter www.westerstede.de > Rubrik Rathaus&Poltik > Aktuell > Bauleitplanung, veröffentlicht.
Das Ziel der Planung ist die Steuerung einer nachbarschaftsverträglichen Nachverdichtung unter anderem mit Regelungen zu überbaubaren Grundstücksflächen, zur Anzahl der Vollgeschosse und zu Trauf- und Firsthöhen. Weiterhin sollen über örtliche Bauvorschriften verbindliche Regelungen u.a. Fassadengestaltungen, Dachfarben und Dachneigungen sowie Vorgaben zur Vorgartengestaltung (Stichwort: Schottergärten) festgeschrieben werden.
Private Stellungnahmen sind im Verfahren nicht eingegangen. Lediglich der BUND, Kreisgruppe Ammerland, als Naturschutzvereinigung, hat eine Stellungnahme abgegeben; auf die anliegende Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen wird verwiesen. Insbesondere über den Punkt "verpflichtende Nutzung von Photovoltaikanlagen bei Neubauten" soll in der Sitzung diskutiert und entschieden werden.
Innerhalb der Grundzüge der Planungen wurden zwei Varianten zur Wahl vorgestellt, die sich im Wesentlichen in der Festsetzung für die Innenbereiche des Plangebietes und der möglichen Bebauung auf den rückwärtigen Grundstücksflächen unterschieden. In der Variante 1 wurde eine zweigeschossige Bauweise entlang der Siedlungsstraßen (Königsberger Straße, Berliner Straße, Stettiner Straße) und die rückwärtigen Bereiche der Straßen in eingeschossiger Bauweise festgesetzt. Die Variante 2 setzte die Siedlungsstraßen so fest, dass sowohl die ersten Baureihen, als auch deren rückwärtig gelegenen Grundstücksbereiche mit eingeschossigen Einzelhäusern bebaut werden dürften.
In Anbetracht der in den übrigen Verfahren - Bebauungsplan W4 und Bebauungsplan W6 -eingegangenen Stellungnahmen, in denen mit einer entschiedenen Mehrheit eine bestandsorientierte Planung gefordert wurde, sollte dieser Weg hier ebenfalls weiterverfolgt und die Variante 2 gewählt werden. Dies könnte zur Folge haben, dass künftig einige bauliche Anlagen auf den Bestandschutz beschränkt werden, was im weiteren Verfahren deutlich herausgestellt werden muss, damit alle Betroffenen hierüber auch informiert sind und sich entsprechend dazu äußern können.
Nachdem die Grundzüge der Planung innerhalb der informellen vorgezogenen Beteiligung dargelegt wurden, wurde das Planungsbüro NWP, Oldenburg, gebeten, den Vorentwurf des Bebauungsplanes zu erstellen. Nunmehr werden die textlichen und zeichnerischen Festsetzungen, wie etwa die überbaubaren Grundstücksbereiche, konkretisiert und die örtlichen Bauvorschriften erstellt. Der Vorentwurf wird in der Sitzung vorgestellt.
Es wird gebeten, den Verfahrensvorschlägen zuzustimmen und die Beteiligungsverfahren nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
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