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Beschlussvorschlag:Die Verwaltung wird beauftragt, in den öffentlichen Ratssitzungen im März und Juli 2021 Film- und Tonaufnahmen von den Ratsmitgliedern zu fertigen, um diese per Livestream im Internet zu übertragen. Aufnahmen von anderen Personen werden nur gefertigt, wenn diese vorher einwilligen.
Sachverhalt:Die SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom 7.1.2021 die Übertragung der Ratssitzungen im März und Juli 2021 per Livestream im Internet beantragt.
Auch Ratsherr Lukoschus hat am 20.1.2021 einen Antrag auf öffentliche Übertragung der Sitzungen gestellt. Der Antrag bezieht sich auf die Sitzungen des Rates und der Fachausschüsse. Eine zeitliche Befristung, wie beim Antrag der SPD-Fraktion, ist nicht vorgesehen. Hinweis: Der Antrag von Herrn Lukoschus wird gemeinsam mit Herrn Ralf Bulmahn gestellt. Herr Bulmahn könnte als Einwohner gemäß § 31 NKomVG einen Antrag stellen, erfüllt jedoch mangels Unterstützungsunterschriften (4% der Einwohner) die Voraussetzungen nicht. Daher wird hier nur Ratsherr Lukoschus als Antragsteller benannt.
§ 64 NKomVG bestimmt, das Film- und Tonaufnahmen zwecks Berichterstattung in öffentlichen Sitzungen nur zulässig sind, soweit die Hauptsatzung dies bestimmt.
Gemäß § 11 der Hauptsatzung der Stadt Westerstede können Vertreter/innen der Medien sowie die Verwaltung in öffentlichen Sitzungen des Rates Film- und Tonaufnahmen von Mitgliedern der Vertretung mit dem Ziel der Veröffentlichung mit einstimmiger Zustimmung der Ratsmitglieder anfertigen.
Da die Hauptsatzung nur die Veröffentlichung der Sitzungen des Rates vorsieht, würde eine Übertragung der Fachausschusssitzungen zuvor eine Änderung der Hauptsatzung erfordern. Die entsprechende Satzungsänderung wäre vom Verwaltungsausschuss vorzubereiten und vom Rat zu beschließen.
Die Übertragung der öffentlichen Ratssitzungen ist nach einem einstimmigen Ratsbeschluss möglich. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Aufnahmen von anderen Personen als Ratsmitgliedern nur zulässig sind, wenn diese einwilligen. Ratsmitglieder können in der Sitzung auch verlangen, dass die Aufnahme ihres Redebeitrags unterbleibt.
Sollte der Verwaltungsausschuss dem Rat einen entsprechenden Beschlussvorschlag unterbreiten, wird dieser dem Rat kurzfristig im Umlaufverfahren vorgelegt, so dass eine Übertragung der Ratssitzung am 23. März 2021 bereits realisiert werden könnte.
Die Kosten sind abhängig von der Durchführungsart der Sitzungen: Die erforderliche Technik für Präsenzsitzungen kostet 4.500 € (hiervon 1.000 € investiv). Für Hybridsitzungen kommen noch 2.000 € hinzu. Bei reinen Sitzungen per Videokonferenz würden lediglich Kosten in Höhe von 600 € entstehen.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Anlage/n:Antrag SPD-Fraktion Antrag Lukoschus Hauptsatzung
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