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Vorlage - 21/0977  

 
 
Betreff: Wahl einer Schiedsfrau sowie einer stellvertretenden Schiedsfrau
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Hauptamt Bearbeiter/-in: Ahrens, Finn
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Westerstede Entscheidung
18.05.2021 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Frau Irene Metzner wird ab dem 01.07.2021 zur Schiedsfrau und Frau Anke Gronwald wird ab dem 01.07.2021 zur stellvertretenden Schiedsfrau gewählt. Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre und endet jeweils am 30.06.2026.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die Amtszeit von Schiedsfrau Irene Metzner und dem bisherigen stellvertretenden Schiedsmann Rolf Lampe endet am 30.06.2021.

Nach §4 des Nds. Schiedsämtergesetzes werden die Schiedspersonen vom Rat für die Dauer von fünf Jahren gewählt.

Frau Metzner hat mitgeteilt, dass sie eine weitere Amtszeit übernehmen möchte. Der stellvertretende Schiedsmann Rolf Lampe steht jedoch für keine weitere Amtszeit zur Verfügung.

 

Frau Irene Metzner hat in den vergangenen Jahren in ihren Ehrenämtern als Schiedsfrau sowie als stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte großes Geschick im Umgang mit Bürgern gezeigt, sodass eine Wiederwahl empfohlen wird. Ferner wird vorgeschlagen, der Schiedsfrau weiterhin eine jährliche Aufwandsentschädigung i. H. v. 300,00€ zu gewähren.

 

Frau Anke Gronwald interessiert sich bereits seit längerer Zeit für die Übernahme eines Ehrenamtes wie z.B. der Tätigkeit als stellvertretende Schiedsfrau.  Frau Gronwald sind als gebürtige Westerstederin die hiesigen Strukturen bekannt und sie ist gut vernetzt. Ihr wird die Kompetenz zugetraut, in Konflikten schlichtend tätig zu werden. Sie wird daher für das Ehrenamt der stellvertretenden Schiedsfrau vorgeschlagen. Da der Einsatz nur sporadisch erfolgt, wird kein Erfordernis zur Gewährung einer monatlichen Aufwandsentschädigung gesehen. Sollte die stv. Schiedsperson einen Schiedsfall übernehmen, steht ihr die Hälfte der Verfahrensgebühr (7,50€ bis 12,50€) als Entschädigung zu.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

Investitionen

Auswirkungen Ergebnishaushalt

Einzahlungen (+) / Auszahlungen (-)

Haushaltsjahr 2021

Gesamtinvestition

-€-

Erträge (+)/

Aufwendungen (-)

-€-

Planungskosten

 

 

Abschreibungen

 

Anschaffungs-/
Herstellungskosten

 

 

Personalaufwand

-150,00 €

 

 

 

Unterhaltungsaufwand

 

Zuwendungen

 

 

Betriebsaufwand

 

Zuwendungen

 

 

Auflösungserträge

 

 

 

 

Entgelte/Gebühren

 

 

 

 

Lfd. Zuwendungen

 

Gesamtsumme

 

 

Gesamtsumme

-150,00€

 

Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: 

Ja

Nein

 

Investitionsmaßnahme:

 

Produkt:

 

 

 

Anlage/n:

Anlage/n: