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Beschlussvorschlag:Dem Vorschlag des Schulvorstandes, die „Robert-Dannemann-Schule“ in „Oberschule am Campus Westerstede“ umzubenennen, wird zugestimmt. Die Umbenennung erfolgt zu Beginn des Schuljahres 2021/22.
Sachverhalt:In der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 27.10.2020 wurde beschlossen, eine wissenschaftliche Ausarbeitung der Person Robert Dannemann und seiner Rolle in der NS-Zeit in enger Zusammenarbeit mit der Schule zu beauftragen, um dann über die weitere Namensgebung der Schule entscheiden zu können.
Das Gutachten des Herrn Prof. Dr. Pfeiffer liegt mittlerweile vor und wurde der Schulleitung mit der Bitte um Beteiligung der Schulgremien zur Verfügung gestellt. In der Präsenzsitzung wird Herr Prof. Dr. Pfeiffer per Videokonferenz auf der Leinwand zugeschaltet, um seine Ausarbeitung, die auch in der Anlage beigefügt ist, persönlich vorstellen zu können.
Aufgrund des Lebensweges Robert Dannemanns in der Zeit des Nationalsozialismus, seiner Unterstützung dieses Systems durch den Eintritt in die SA sowie direkt oder indirekt im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit und den Umgang mit der eigenen Vergangenheit nach dieser Zeit ist Robert Dannemann nicht das Vorbild, das er als Namensgeber einer Schule sein müsste. Vor dem Hintergrund, dass die Ereignisse der Zeit 1933 bis 1945 für sich stehen und aus historischer Sicht nicht mit Leistungen nach dieser Zeit verrechnet werden können, sollte die Oberschule nicht länger den Namen des Robert Dannemann tragen.
Gemäß § 107 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) kann der Schulträger im Einvernehmen mit der Schule dieser einen Namen geben. Über einen entsprechenden Vorschlag der Schule hat der Schulträger innerhalb einer angemessenen Frist zu entscheiden. Eine Zustimmung der Landesschulbehörde zur Namensgebung ist dabei nicht mehr erforderlich. Im Falle einer rechtswidrigen Benennung oder der Verletzung allgemeingültiger Rechtsgrundsätze (z. B. Vergabe eines rechtserheblich irreführenden Namens, Verwechslungsgefahr) bleibt dieser jedoch die Möglichkeit, aufsichtliche Maßnahmen einleiten zu lassen oder selbst vorzunehmen.
Nach § 38 Abs. 3 Nr. 12 NSchG entscheidet der Schulvorstand über die von der Schule bei der Namensgebung zu treffenden Mitwirkungsentscheidungen. Final ist die Namensgebung vom Rat zu beschließen.
Alle Schulgremien haben sich intensiv mit dem Gutachten des Prof. Dr. Peiffer auseinandergesetzt und allesamt beschlossen, diesen Namen aufgrund dessen Wirkens in der Zeit des Nationalsozialismus aufzugeben.
Die Stellungnahmen des Schulvorstandes, der Schülervertretung, des Schultelternrates und des Schulpersonalrates dazu sind der Anlage beigefügt. Auch steht der Schulleiter in der Sitzung für Fragen zur Verfügung.
Vorgeschlagen wird vom Schulvorstand, den Namen der Schule in „Oberschule am Campus Westerstede“ zu ändern. In der Stellungnahme der Schule heißt es, dass es sich um einen „neutralen“ Namen handeln soll, welcher keinen Anlass zu einer späteren Diskussion gibt. In Anlehnung an das Konzept zur zukunftsfähigen Ausrichtung der Oberschule, aber auch im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Schule, bietet sich die Einbeziehung des dort verwendeten Begriffs „Campus“ an.
Sollte dem Vorschlag des Schulvorstandes nicht gefolgt werden, müsste vor einer anderweitigen Namensgebung durch den Schulträger wiederum das Einvernehmen der Schule hergestellt werden.
Will man eine Umbenennung noch zu Beginn des neuen Schuljahres 2021/22 vollziehen, muss die Entscheidung in der Juli-Ratssitzung getroffen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Anlage/n:Gutachten des Herrn Prof. Dr. Pfeiffer Stellungnahmen des Schulvorstandes, der Schülervertretung, des Stadtelternrates und des Schulpersonalrates
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