Bürgerinformationssystem
Beschlussvorschlag:Der Geltungsbereich der Planung wird um Flächen entlang der ‚Liebfrauenstraße‘ erweitert. Den Verfahrensvorschlägen wird zugestimmt. Ferner wird den Entwürfen der 104. Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes Nr. 106 A Gewerbegebiet Westerstede-West - sowie den Begründungen nebst Umweltberichten zugestimmt und beschlossen, diese öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB). Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB).
Sachverhalt:Für die oben genannten Bauleitpläne wurde vom 29.08.2016 bis einschließlich 12.09.2016 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Die Unterlagen konnten auch über das Internet eingesehen werden. Weiter sind die Planunterlagen den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch vorgelegt worden. Im Anschreiben sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aufgefordert worden, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.
Aufgrund der Stellungnahme des Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLSTBV) sowie der allgemeinen Radwegeplanung schlägt die Verwaltung vor, den Geltungsbereich um eine Straßenverkehrsfläche entlang der Liebfrauenstraße zu erweitern. Weiterhin wurde der Knotenpunkt „Abfahrt Autobahn/Anbindung Gewerbegebiet“ vom Ingenieurbüro Börjes & Partner näher auf die Realisierung eines Kreisverkehrs untersucht; die Ergebnisse befinden sich in der Abstimmung mit dem NLSTBV, hierüber wird näher in der Sitzung berichtet.
Neben den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde auch eine Unterschriftenliste von der Dorfgemeinschaft mit 156 Unterschriften (8 davon nicht aus dem Dorf) abgegeben. Weiterhin liegen Stellungnahmen des Ortsbürgervereins und zweier Privatperson vor.
Über die eingegangenen Stellungnahmen ist von der Regional- und Stadtplanung Diekmann & Mosebach, Rastede, eine Zusammenstellung mit Verfahrensvorschlägen erstellt worden, die als Anlage beigefügt ist.
Es wird gebeten, den Geltungsbereich der Planung zu erweitern, den Verfahrensvorschlägen zuzustimmen und den Beschluss zur Auslegung der Planunterlagen (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie zur Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) zu fassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Abwägungstabelle Bebauungsplan Abwägungstabelle Flächennutzungsplanänderung
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||