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Beschlussvorschlag:Der Haushaltsausschuss wird gebeten, die dargestellten Mittelanmeldungen in den Haushalt 2022 zu übernehmen. Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Haushaltsausschusses am 08.11.2021 über die Priorisierung des Investitionsprogramms 2021 und unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Haushaltsausschusses am 30.11.2021 über die beantragten konsumtiven Erträge und Aufwendungen.
Sachverhalt:Budget 320 Amt für Immobilien, Wirtschaftsförderung und Marketing
Ab dem Haushaltsjahr 2022 umfasst das Budget 320 aufgrund der Neuorganisation im Bereich der Geschäftsstelle Touristik auch das ehemalige Budget 330 (Touristik). Dem Amt für Immobilien, Wirtschaftsförderung und Marketing (Budget 320) stehen danach im Rahmen der Finanzplanung für das Haushaltsjahr 2022 folgende Haushaltmittel zur Verfügung:
Innerhalb des Budgets gestaltet sich die Aufteilung wie folgt:
Für den Teilbereich Wirtschaft verteilt sich die Summe wie folgt:
Die den Wirtschaftsausschuss betreffenden wesentlichen Änderungen sind den anliegenden Planzahlen zu entnehmen. Die Zahlen basieren auf dem Stand vom 06.09.2021. Bis zu den Haushaltsberatungen im Haushaltsausschuss können sich insbesondere durch neuere Erkenntnisse noch Änderungen ergeben. Insoweit erfolgt hier lediglich ein Vorschlag an den Haushaltsausschuss, über die endgültigen Haushaltsansätze ist dort entsprechend zu beraten.
Mit Berücksichtigung der neuen Planzahlen ergibt sich folgende Budgetübersicht:
Die einzelnen Veränderungen sind der anliegenden Übersicht zu entnehmen. Die wesentlichen Änderungen werden wie folgt erläutert:
Produkt 55100 – Campingplatz: Im konsumtiven Bereich verbessert sich das Ergebnis durch Anpassung der Ansätze der Verbrauchskosten um 600,00 €. Die Verbrauchskosten werden jedoch über die Nebenkostenabrechnung im Folgejahr abgerechnet.
Hinweis: Aufgrund der steigenden Abschreibungswerte infolge der zurückliegenden und auch noch anstehenden Investitionen wird eine Kostendeckung in 2022 gerade noch erreicht. Entsprechend der allgemeinen Zielsetzung Kostendeckung ist für die Folgejahre mit einer Anpassung der Jahrespacht zu rechnen.
Produkt 57100 – RHODO: Die im letzten Jahr berücksichtigten Ansätze im Produkt RHODO bleiben zunächst unverändert erhalten. Sie waren mit Blick auf das Jubiläumsjahr 2023 vorsorglich aufgenommen worden, um handlungsfähig zu sein. In Abhängigkeit der weiteren Planungen und Organisation der Veranstaltungen in 2023 werden die konkreten Beratungen im Fachausschuss abzuwarten sein.
Produkt 57110 – Wirtschaftsförderung: Aufgrund von Verkäufen, insbesondere im Gewerbegebiet Westerstede-West, reduzieren sich die ordentlichen Erträge aus Mieten/Pachten jährlich um rd. 3.000,00 Euro.
Beim Standortmarketing ist eine Erhöhung des Ansatzes um jährlich 2.500,00 Euro für die Jahre 2022 – 2024 vorzunehmen. Die Mittel sind für die Fortsetzung des Wunderline-Netzwerks Anschlussmobilität notwendig (vgl. Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 11.05.2021, BV-Nr. 19/0554-01).
Durch die bisherigen Gewerbeflächenverkäufe im Gewerbegebiet Neuenburger Straße II stehen die ursprünglich für 2022 angedachten Verkaufsflächen nicht mehr zur Verfügung. Es ist lediglich noch mit einem Verkauf über 2.071m² Fläche zu kalkulieren, wodurch sich dort die außerordentlichen Erträge um 28.200,00 Euro reduzieren.
Durch den ersten Teilflächenverkauf im Gewerbegebiet Westerstede-West im Bereich des Bebauungsplanes 106, ehemals Logistikzentrum, wurde die Vermarktung der Gewerbeflächen gestartet. Im Durchschnitt wird daher ein Flächenverkauf von rd. 1 ha Gewerbefläche aus dem dortigen Bereich eingeplant, was zu außerordentlichen Erträgen in Höhe von 69.400,00 Euro führt.
Noch nicht entschiedene Mittelanmeldungen:
In der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Tourismus, Märkte und Mobilität wird auch der Förderantrag für die Aufwertung der Draisinenstrecke und der begleitenden touristischen Infrastruktur im Naturraum Südliches Westerstede (Beschlussvorlage 21/1074) beraten. Die aufgrund der Beschlussfassungen ggfs. noch zu erfassenden Haushaltsmittel sind im Rahmen dieser Vorlage noch nicht berücksichtigt und daher über den Haushaltsausschuss in die Haushaltsplanung aufzunehmen. In Anbetracht der zu erhaltenden Förderung ist dabei von investiven Mitteln in 2022 auszugehen. Die Förderzahlungen sind aufgrund des verzögerten Zuflusses in 2023 zu erwarten und entsprechend zu berücksichtigen.
Bezüglich der Attraktivitätssteigerung Innenstadt wurde seitens der Verwaltung bereits am 13.07.2021 ein Antrag auf Fördermittel aus dem Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt“ (REACT-EU-Mittel) gestellt. Der Antragseingang wurde bestätigt, mittlerweile (07.09.21) liegt auch der Bewilligungsbescheid über die Zuteilung eines virtuellen Budgets in Höhe von 345.000,00 Euro vor. Aufgrund der Förderquote von 90% sind Maßnahmen mit insgesamt förderfähigen Aufwendungen und/oder Investitionen in Höhe von 383.300,00 Euro umsetzbar. Für die zu fördernden Maßnahmen und Projekte sind bis spätestens 30.06.2022 Einzelanträge zu stellen, auf deren Basis dann grundsätzlich in investive oder ergebniswirksame Aufwendungen und Erträge unterschieden werden kann. Das erste Projekt bzw. die erste Maßnahme muss bis 31.03.2022 beantragt sein. Alle Maßnahmen und Projekte müssen zum 31.03.2023 umgesetzt sein und es müssen 25% der Fördermittel für Beiträge zum Klimaschutz verwendet werden. In Anbetracht der Tatsache, dass die im Antrag des Beirats Stadtmarketing für 2021 aufgeführten Maßnahmen mit Ausnahme der Personal- oder Zuschusskosten Citymanagement eher investiver Art sind, sollte dem Haushaltsausschuss empfohlen werden, investive Mittel über mindestens 400.000,00 Euro für das Jahr 2022 einzuplanen.
Budget 120: Amt für Bürgerservice und Ordnung
Produkt 57320 Märkte: Beim Produkt Märkte sind keine Veränderungen zum Vorjahr entstanden. Mögliche Anpassungen oder Änderungen der Ansätze für 2022 können aufgrund der fehlenden Planungssicherheit und der seit fast zwei Jahren nicht mehr durchgeführten Jahrmärkte noch nicht erfasst werden, sind voraussichtlich aber auch nicht erforderlich. Für den Wochenmarkt waren in 2021 zwei Senkverteiler als investive Maßnahme eingeplant. Aufgrund der jetzt voraussichtlich möglichen Beantragung von Fördermitteln wird der Ansatz voraussichtlich in das Jahr 2022 übertragen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Aufstellung Planansätze Budget 320 Aufstellung Planansätze Budget 120 - Märkte
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