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Beschlussvorschlag:Die anliegende Satzung für die Freiwillige Feuerwehr in der Stadt Westerstede wird beschlossen.
Sachverhalt:Die Satzung für die Freiwillige Feuerwehr in der Stadt Westerstede aus dem Jahr 2015 musste überarbeitet werden, da neben dem Antrag aus dem Stadtkommando auf Einführung eines dauerhaften 2. stellvertretenden Ortsbrandmeisters für alle Ortsfeuerwehren auch die Änderungen des Nds. Brandschutzgesetzes aus dem Jahr 2018 in dem Zuge übernommen werden sollten. Hier wurden insbesondere die Altersgrenzen angepasst. Als Grundlage diente die Mustersatzung der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens und des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen. Im Folgenden werden die grundlegenden Änderungen beschrieben:
§ 2 Abs. 1: Bisher war dem Stadtbrandmeister die Möglichkeit eingeräumt, auf Einzelbeschluss des Rates einen 2. Stellvertreter wählen zu lassen. Die Regelung wurde analog zum Ortsbrandmeister § 3 Abs.2 angepasst. Auf die dortigen Ausführungen wird verwiesen.
§ 3 Abs. 2: Auf der Geräteschau wurde zwischen den Feuerwehren die Möglichkeit angesprochen, inwieweit die Ortsbrandmeister entlastet werden können. Durch die in den letzten 10 Jahren stetig gewachsenen Verwaltungsaufgaben kommen viele Führungskräfte nicht mehr dazu, dem Dienstbetrieb allgemein beizuwohnen bzw. müssen spät abends noch das Verwaltungsprogramm FeuerON pflegen. Es hat sich gezeigt, dass die Einführung eines 2. stv. Ortsbrandmeister in Hollriede, Linswege und Westerstede, welche per Einzelbeschluss durch den Rat der Stadt Westerstede für jeweils eine Amtsperiode erfolgte, eine sehr sinnvolle Entlastungsmöglichkeit darstellt. Die Arbeiten können einfacher auf mehrere Schultern verteilt werden. Neben der Arbeitsverteilung bietet ein 2. Stellvertreter aber auch die Möglichkeit, junge Kameraden an Führungspositionen heranzuführen, wobei man ältere Kameraden nicht sofort von ihren Positionen entbinden muss.
Das Stadtkommando hat daher auf seiner Sitzung am 3. August 2021 beschlossen, einen Antrag zu stellen, dass jede Ortsfeuerwehr auf eigenem Wunsch einen 2. stellvertretenden Ortsbrandmeister wählen kann. Der Protokollauszug ist als Anlage beigefügt.
Durch die eingefügte Regelung kann jede Ortsfeuerwehr nunmehr eigenständig entscheiden, ob diese einen 2. Stellvertreter berufen möchte oder nicht, ohne vorher einen politischen Beschluss einholen zu müssen. Die Ernennung der Kameraden in das Ehrenbeamtenverhältnis erfolgt selbstverständlich weiterhin über einen Ratsbeschluss.
§ 5 Abs. 9: Bisher war lediglich vorgesehen, dass ein Schriftwart für das Stadtkommando aus den Reihen der Feuerwehr bestellt werden muss. Dies wurde jedoch nie ausgeführt, die Stadt Westerstede hat einen Protokollanten für die offiziellen Stadtkommandositzungen abgestellt. Diese Möglichkeit wurde nunmehr offiziell mit aufgenommen, führt jedoch weiterhin zu einem zusätzlichen Personalaufwand.
Beim Versand aller Protokolle wurde die Möglichkeit des Versands in elektronischer Form mit aufgenommen.
§ 13 Abs. 2: Die Voraussetzung für die Verleihung von Ehrenbezeichnungen wurde konkretisiert und der notwendige Bezug auf das NKomVG hergestellt.
Da die Wahlen in den Feuerwehren erst in 2022 stattfinden, soll die neue Satzung zum 01.01.2022 in Kraft treten.
Aufgrund einer redaktionellen Korrektur war eine Anpassung der Satzung erforderlich. In § 8 Abs. 3 S. 2 wurde nach „für den Vorschlag nach § 20 Abs. 5“ die Worte „oder § 20 Abs. 6“ eingefügt. Eine korrigierte Gesamtfassung wurde als Anlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:Durch die Möglichkeit des 2. Stellvertreters werden auch Aufwandsentschädigungen fällig. Die derzeitigen Mehrkosten für alle 2. stv. Ortsbrandmeister belaufen sich auf 3.780,00 € / Jahr. Diese Mehrkosten werden im Rahmen der Haushaltsplanung 2022 zusätzlich eingeplant. Die Mehrkosten für den bereits vorhandenen 2. stv. Stadtbrandmeister belaufen sich auf 2.085,00 € / Jahr, welche jedoch bereits im Ansatz enthalten sind.
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Anlage/n:Satzung für die Freiwillige Feuerwehr in der Stadt Westerstede Auszug aus der Stadtkommandositzung bzgl. des Antrages auf einen 2. stv. Ortsbrandmeister
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