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Vorlage - 21/1083  

 
 
Betreff: Satzung für die Freiwillige Feuerwehr in der Stadt Westerstede
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Bürgerservice und Ordnung Bearbeiter/-in: Krieger, Jörn
Beratungsfolge:
Feuerwehrausschuss Vorberatung
04.10.2021 
Sitzung des Ausschusses für Feuerwehr, Sicherheit und Ordnung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Westerstede Entscheidung
14.12.2021 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die anliegende Satzung für die Freiwillige Feuerwehr in der Stadt Westerstede wird beschlossen.

 

 

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Sachverhalt:

Die Satzung für die Freiwillige Feuerwehr in der Stadt Westerstede aus dem Jahr 2015 musste überarbeitet werden, da neben dem Antrag aus dem Stadtkommando auf Einführung eines dauerhaften 2. stellvertretenden Ortsbrandmeisters für alle Ortsfeuerwehren auch die Änderungen des Nds. Brandschutzgesetzes aus dem Jahr 2018 in dem Zuge übernommen werden sollten. Hier wurden insbesondere die Altersgrenzen angepasst.  Als Grundlage diente die Mustersatzung der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens und des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen. Im Folgenden werden die grundlegenden Änderungen beschrieben:

 

§ 2 Abs. 1:

Bisher war dem Stadtbrandmeister die Möglichkeit eingeräumt, auf Einzelbeschluss des Rates einen 2. Stellvertreter wählen zu lassen. Die Regelung wurde analog zum Ortsbrandmeister § 3 Abs.2 angepasst. Auf die dortigen Ausführungen wird verwiesen.

 

§ 3 Abs. 2:

Auf der Geräteschau wurde zwischen den Feuerwehren die Möglichkeit angesprochen, inwieweit die Ortsbrandmeister entlastet werden können. Durch die in den letzten 10 Jahren stetig gewachsenen Verwaltungsaufgaben kommen viele Führungskräfte nicht mehr dazu, dem Dienstbetrieb allgemein beizuwohnen bzw. müssen spät abends noch das Verwaltungsprogramm FeuerON pflegen. Es hat sich gezeigt, dass die Einführung eines 2. stv. Ortsbrandmeister in Hollriede, Linswege und Westerstede, welche per Einzelbeschluss durch den Rat der Stadt Westerstede für jeweils eine Amtsperiode erfolgte, eine sehr sinnvolle Entlastungsmöglichkeit darstellt. Die Arbeiten können einfacher auf mehrere Schultern verteilt werden. Neben der Arbeitsverteilung bietet ein 2. Stellvertreter aber auch die Möglichkeit, junge Kameraden an Führungspositionen heranzuführen, wobei man ältere Kameraden nicht sofort von ihren Positionen entbinden muss.

 

Das Stadtkommando hat daher auf seiner Sitzung am 3. August 2021 beschlossen, einen Antrag zu stellen, dass jede Ortsfeuerwehr auf eigenem Wunsch einen 2. stellvertretenden Ortsbrandmeister wählen kann. Der Protokollauszug ist als Anlage beigefügt.

 

Durch die eingefügte Regelung kann jede Ortsfeuerwehr nunmehr eigenständig entscheiden, ob diese einen 2. Stellvertreter berufen möchte oder nicht, ohne vorher einen politischen Beschluss einholen zu müssen. Die Ernennung der Kameraden in das Ehrenbeamtenverhältnis erfolgt selbstverständlich weiterhin über einen Ratsbeschluss.

 

§ 5 Abs. 9:

Bisher war lediglich vorgesehen, dass ein Schriftwart für das Stadtkommando aus den Reihen der Feuerwehr bestellt werden muss. Dies wurde jedoch nie ausgeführt, die Stadt Westerstede hat einen Protokollanten für die offiziellen Stadtkommandositzungen abgestellt. Diese Möglichkeit wurde nunmehr offiziell mit aufgenommen, führt jedoch weiterhin zu einem zusätzlichen Personalaufwand.

 

Beim Versand aller Protokolle wurde die Möglichkeit des Versands in elektronischer Form mit aufgenommen.

 

§ 13 Abs. 2:

Die Voraussetzung für die Verleihung von Ehrenbezeichnungen wurde konkretisiert und der notwendige Bezug auf das NKomVG hergestellt.

 

Da die Wahlen in den Feuerwehren erst in 2022 stattfinden, soll die neue Satzung zum 01.01.2022 in Kraft treten.

 

Aufgrund einer redaktionellen Korrektur war eine Anpassung der Satzung erforderlich. In § 8 Abs. 3 S. 2 wurde nach „für den Vorschlag nach § 20 Abs. 5“ die Worte „oder § 20 Abs. 6“ eingefügt. Eine korrigierte Gesamtfassung wurde als Anlage beigefügt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Möglichkeit des 2. Stellvertreters werden auch Aufwandsentschädigungen fällig. Die derzeitigen Mehrkosten für alle 2. stv. Ortsbrandmeister belaufen sich auf 3.780,00 € / Jahr. Diese Mehrkosten werden im Rahmen der Haushaltsplanung 2022 zusätzlich eingeplant. Die Mehrkosten für den bereits vorhandenen 2. stv. Stadtbrandmeister belaufen sich auf 2.085,00 € / Jahr, welche jedoch bereits im Ansatz enthalten sind.

 

 

Investitionen

Auswirkungen Ergebnishaushalt

Einzahlungen (+) / Auszahlungen (-)

Haushaltsjahr 2022

Gesamtinvestition

-€-

Erträge (+)/

Aufwendungen (-)

-€-

Planungskosten

 

 

Abschreibungen

 

Anschaffungs-/
Herstellungskosten

 

 

Aufwandsentschädigung

-3.780,00 €

 

 

 

Unterhaltungsaufwand

 

Zuwendungen

 

 

Betriebsaufwand

 

Zuwendungen

 

 

Auflösungserträge

 

 

 

 

Entgelte/Gebühren

 

 

 

 

Lfd. Zuwendungen

 

Gesamtsumme

 

 

Gesamtsumme

-3.780,00 €

 

Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: 

Ja

Nein

 

Investitionsmaßnahme:

 

Produkt:

 

 

 

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Anlage/n:

Satzung für die Freiwillige Feuerwehr in der Stadt Westerstede

Auszug aus der Stadtkommandositzung bzgl. des Antrages auf einen 2. stv. Ortsbrandmeister

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Feuerwehrsatzung ab 01.01.2022 (3225 KB)      
Anlage 2 2 Auszug Protokoll Stadtkommando 03.08.2021 (8 KB)      
Anlage 3 3 Feuerwehrsatzung ab 01.01.2022 Korrigierte Fassung (3206 KB)