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Vorlage - 21/1092  

 
 
Betreff: Haushalt 2022 - Produktbereich 365 Tageseinrichtungen für Kinder
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Bildung und Leben Bearbeiter/-in: Pottek, Karen
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Vorberatung
11.10.2021 
Sitzung des Ausschusses für Familien, Jugend, Senioren, Soziales und Ehrenamt (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Der Haushaltsausschuss wird gebeten, die in der Anlage dargestellten Mittelanmeldungen in den Haushalt 2022 zu übernehmen. Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Zu­stimmung des Haushaltsauschusses vom 22.11.2021 über die Priorisierung des Investitions­programms 2022 und unter Vorbehalt der Zustimmung des Haushaltsausschusses vom 06.12.2021 über die beantragten konsumtiven Erträgen und Aufwendungen.

 

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Sachverhalt:

Dem Amt für Bildung und Leben (Budget 220) stehen für das Haushaltsjahr 2022 nach Beschluss des Rates folgende Haushaltsmittel zur Verfügung:

 

Erträge 2022

Aufwendungen 2022

Ergebnis 2022

2.286.100

7.126.200

-4.840.100

 

Innerhalb des Gesamtbudgets stehen in den Teilbudgets folgende Beträge zur Verfügung:

Bezeichnung

Erträge 2022

Aufwendungen 2022

Ergebnis 2022

Fachausschuss

Kindertagesstätten

925.600,00

2.313.700,00

-1.388.100,00

Sozialausschuss

Schulen

777.100,00

2.216.000,00

-1.438.900,00

Schulausschuss

Kultur

40.500,00

293.200,00

-252.700,00

Kulturausschuss

Hössensportzentrum/Sport

114.300,00

1.080.000,00

-965.700,00

Sportausschuss

Abschreibungen/Auflösungserträge

428.600,00

1.223.300,00

-794.700,00

 

Summe

2.286.100,00

7.126.200,00

-4.840.100,00

 

 

Für den Teilbereich Kindertagesstätte verteilt sich die Summe ohne Abschreibungen und Auflösungserträge wie folgt:

Bezeichnung

Erträge

Aufwendungen

Ergebnis

36500

Tageseinrichtungen für Kinder

10.200,00

0,00

10.200,00

36510

Kindergarten von-Weber-Straße

180.900,00

122.400,00

58.500,00

36511

Krippe Schützenbusch (Goethestraße)

94.000,00

37.500,00

56.500,00

36512

Kindergarten Hoppetosse

73.000,00

24.100,00

48.900,00

36520

Kindergarten Gießelhorst

0,00

12.700,00

-12.700,00

36530

Kindergarten Hollwege

98.300,00

312.900,00

-214.600,00

36531

Kinderkrippe Hollwege

87.900,00

145.300,00

-57.400,00

36540

Kindergarten Linswege

0,00

22.300,00

-22.300,00

36541

Kinderkrippe Linswege

34.000,00

8.600,00

25.400,00

36550

Kindergarten Westerloy

73.000,00

43.900,00

29.100,00

36551

Kinderkrippe Westerloy

23.000,00

7.000,00

16.000,00

36560

Kindertagesstätte Jahnallee

72.600,00

83.100,00

-10.500,00

36561

Kinderkrippe Jahnallee

178.700,00

53.900,00

124.800,00

36570

Ev. Kindergarten Halsbek

0,00

195.200,00

-195.200,00

36571

Ev. Kinderkrippe Halsbek

0,00

82.800,00

-82.800,00

36580

Ev. Kindergarten Ocholt

0,00

359.400,00

-359.400,00

36581

Ev. Kinderkrippe Ocholt (Blumenstraße)

0,00

91.800,00

-91.800,00

36582

Kinderkrippe Ocholt (Schulstraße)

0,00

48.900,00

-48.900,00

36583

Ev. Kindergarten Ocholt (Schulstraße)

0,00

119.700,00

-119.700,00

36590

DRK-Kindergarten Fröbelstraße

0,00

409.700,00

-409.700,00

36591

DRK-Kinderkrippe Fröbelstraße

0,00

132.500,00

-132.500,00

36595

Kinderkrippe Peterstraße

0,00

0,00

0,00

Summe

925.600,00

2.313.700,00

-1.388.100,00

 

Hinweis: Für die Einrichtungen in Trägerschaft der Stadt Westerstede werden die Personal­aufwendungen sowie die Finanzhilfe des Landes im Teilbereich 125 und die Gebäude­unter­haltung im Teilbereich 325 abgebildet. Diese Aufwendungen sind daher nicht Bestandteil der Beratungen im Ausschuss für Familien, Jugend, Senioren, Soziales und Ehrenamt.

 

Die Haushaltsplanung im Gesamtbudget 220 ist noch nicht abgeschlossen. Es ist jedoch absehbar, dass die für die Kindertagesstätten – Teilbudget 365- im Folgenden genannten zusätzlich benötigten kon­sumtiven Mittel nicht innerhalb des Budgets aufgefangen werden können. Die Beschluss­fassung ist daher so formuliert, dass diese zusätzlich zum Budget 220 bereitgestellt werden müssen.

 

Die wesentlichen Veränderungen für die Kindertagesstätten werden im Folgenden erläutert. Auf eine detaillierte Aufstellung über die einzelnen Positionen wird in der Sitzung näher ein­gegangen:

 

Kindertagesstätte Hössennest

Der Belegrechtsvertrag mit der Ammerland-Klinik GmbH wurde nach Beschluss des Rates vom 18.05.2021 zum 01.08.2022 für 25 Kindergarten- und 15 Krippenplätze abgeschlossen. Nach dem Vertrag beteiligt sich die Stadt mit einem Pauschalbetrag an die lfd. Kosten, bean­tragt die Fördergelder für die Investition und leitet diese an die Ammerland-Klinik weiter. Zum Zeitpunkt des Ratsbeschlusses stand das Budget 220 bereits fest, weshalb die benötigten Mittel in Höhe von insgesamt 85.400 € für das Haushaltsjahr 2022 und die Folgejahre nun zu­sätzlich einzuplanen wären:

 

Transferzahlungen konsumtives Budget:

 

a) Kindergarten Hössennest, Anteil Stadt Westerstede

Haushaltsjahr

Erträge

Aufwendungen

Gesamt (-=Aufwand)

2022

2.000,00

62.900,00

-60.900,00

2023

5.000,00

155.600,00

-150.600,00

2024

5.000,00

160.300,00

-155.300,00

2025

5.000,00

165.000,00

-160.000,00

 

 

 

 

b) Kinderkrippe Hössennest, Anteil Stadt Westerstede

Haushaltsjahr

Erträge

Aufwendungen

Gesamt (-=Ausgaben)

2022

29.000,00

53.500,00

-24.500,00

2023

69.300,00

132.300,00

-63.000,00

2024

69.300,00

136.200,00

-66.900,00

2025

69.300,00

140.300,00

-71.000,00

 

Transferzahlungen investives Budget:

 

a) Kindergarten Hössennest, Anteil Stadt Westerstede

 

Haushaltsjahr

Erträge

Aufwendungen

Gesamt (-=Aufwand)

 

2022

316.300,00

316.300,00

0,00

Zuschuss Landkreis, Zuschuss Land Ikiga

2023

 

 

0,00

 

2024

 

 

0,00

 

2025

 

 

0,00

 

 

 

 

 

 

b) Kinderkrippe Hössennest, Anteil Stadt Westerstede

 

Haushaltsjahr

Erträge

Aufwendungen

Gesamt (-=Ausgaben)

 

2022

480.000,00

480.000,00

0,00

Zuschuss Landkreis, Zuschuss Land RAT

2023

 

 

0,00

 

2024

 

 

0,00

 

2025

 

 

0,00

 

 

 

Sondermaßnahme DRK-Kindertagesstätte

Vorbehaltlich der Beschlussfassung zu Vorlage 21/1093 wurden 18.000 € für die not­wendigen baulichen Maßnahmen zusätzlich in 2022 eingeplant.

 

Transferzahlungen DRK-Kindertagesstätte

Vorbehaltlich der Beschlussfassung zur Vorlage 21/1094 wurden ab 2022 insgesamt 133.200 € für die Anpassung auf den für Sozial- und Erziehungsdienst maßgeblichen Tarifvertrag eingeplant und auf durchschnittlich 2 - 3 % Tariferhöhungen für die Folgejahre angepasst.

 

Transferzahlungen Trägerverein Kita Hollwege

Nach dem neuen NKiTaG muss in einer 10er-Gruppen neben der vorhandenen Fachkraft noch eine weitere geeignete Person regelmäßig tätig sein. Dies bedeutet, dass künftig der Defizitausgleich der Stadt an den Verein um die durch die neue Gesetzesregelung ent­stehenden zusätzlichen Personalkosten abzüglich des Personalkostenzuschusses des Landes um 13.600 ange­passt werden muss. Anderenfalls wäre die Betriebsgenehmigung für die Gruppe und die Finanzhilfe des Landes gefährdet.

 

Transferzahlungen Ev.-luth. Kirchengemeinde für Sonderöffnungszeiten in Ocholt

Die Satzung über die Aufnahme und den Besuch in Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Westerstede wurde mit Wirkung vom 01.08.2021 per Ratsbeschluss dahingehend  geändert, dass Sonderöffnungszeiten grundsätzlich ab 5 Kindern, zur räumlichen Verteilung des Angebotes auf das Stadtgebiet bei nachgewiesenem Bedarf und Vor­­­handensein von personellen und räumlichen Ressourcen ggf. auch weniger angeboten werden. Dies betrifft vornehmlich die Einrichtung Ocholt, Blumenstraße, in der seit Beginn des Kindergartenjahres der Frühdienst ab 7.00 Uhr und der Spätdienst bis 16.30 Uhr angeboten werden. Nach dem neuen NKiTaG gilt für Randzeiten annährend die gleiche personelle Ausstattung wie für Kernzeiten. Dies bedeutet, dass die in den Transferleistungen enthaltenen Personalkosten an die Kirche entsprechend um 6.500 € im Kindergartenbereich und 3.400 € im Krippen­bereich an­gepasst werden müssen.

 

Erhöhung der Kitabudgets für Coronaschutzmaßnahmen

Für Coronaschutzmaßnahmen ist in allen Kitas ein erhöhter Budgetbedarf entstanden. 2021 konnte dieser noch durch Minderausgaben in den einzelnen Kitabudgets durch den einge­schränkten Regelbetrieb und eine teilweise Förderung dieser Maßnahmen durch das Land gedeckt werden. In 2022 ist keine Förderung zu erwarten, wohl aber müssen Hygienemaß­nahmen weiter fortgeführt werden. Künftig kann das laufende Budget der Kitas nicht zur Deckung herangezogen werden, weil man von einem uneingeschränkten Regelbetrieb aus­gehen muss und die Kitabudgets hier wenig anderweitigen Spielraum zulassen. Aus den getätigten Ausgaben wurde ein Pauschalbetrag von 16 € pro Platz ermittelt = insgesamt 14.000 € für alle Einrichtungen. Es wird empfohlen, diesen Betrag künftig zusätzlich jährlich zur Verfügung zu stellen.

 

Alle anderen Änderungen sind Anpassungen an die tatsächlichen Gegebenheiten des Budgets und werden innerhalb des Gesamtbudgets gedeckt.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

Investitionen

Auswirkungen Ergebnishaushalt

Einzahlungen (+) / Auszahlungen (-)

Haushaltsjahr 2022

Gesamtinvestition

-€-

Erträge (+)/

Aufwendungen (-)

-€-

Planungskosten

 

 

Abschreibungen

 

Anschaffungs-/
Herstellungskosten

 

 

Personalaufwand

 

 

 

 

Unterhaltungsaufwand

-274.100

Zuwendungen

 

 

Betriebsaufwand

 

Zuwendungen

 

 

Auflösungserträge

 

 

 

 

Entgelte/Gebühren

 

 

 

 

Lfd. Zuwendungen

 

Gesamtsumme

 

 

Gesamtsumme

-274.100

 

 

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Anlage/n: