Bürgerinformationssystem
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Beschlussvorschlag:Der Haushaltsausschuss wird gebeten, die in der Anlage dargestellten Mittelanmeldungen in den Haushalt 2022 zu übernehmen. Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Haushaltsauschusses vom 22.11.2021 über die Priorisierung des Investitionsprogramms 2022 und unter Vorbehalt der Zustimmung des Haushaltsausschusses vom 06.12.2021 über die beantragten konsumtiven Erträgen und Aufwendungen.
Sachverhalt:Dem Amt für Bildung und Leben (Budget 220) stehen für das Haushaltsjahr 2022 nach Beschluss des Rates folgende Haushaltsmittel zur Verfügung:
Innerhalb des Gesamtbudgets stehen in den Teilbudgets folgende Beträge zur Verfügung:
Für den Teilbereich Kindertagesstätte verteilt sich die Summe ohne Abschreibungen und Auflösungserträge wie folgt:
Hinweis: Für die Einrichtungen in Trägerschaft der Stadt Westerstede werden die Personalaufwendungen sowie die Finanzhilfe des Landes im Teilbereich 125 und die Gebäudeunterhaltung im Teilbereich 325 abgebildet. Diese Aufwendungen sind daher nicht Bestandteil der Beratungen im Ausschuss für Familien, Jugend, Senioren, Soziales und Ehrenamt.
Die Haushaltsplanung im Gesamtbudget 220 ist noch nicht abgeschlossen. Es ist jedoch absehbar, dass die für die Kindertagesstätten – Teilbudget 365- im Folgenden genannten zusätzlich benötigten konsumtiven Mittel nicht innerhalb des Budgets aufgefangen werden können. Die Beschlussfassung ist daher so formuliert, dass diese zusätzlich zum Budget 220 bereitgestellt werden müssen.
Die wesentlichen Veränderungen für die Kindertagesstätten werden im Folgenden erläutert. Auf eine detaillierte Aufstellung über die einzelnen Positionen wird in der Sitzung näher eingegangen:
Kindertagesstätte Hössennest Der Belegrechtsvertrag mit der Ammerland-Klinik GmbH wurde nach Beschluss des Rates vom 18.05.2021 zum 01.08.2022 für 25 Kindergarten- und 15 Krippenplätze abgeschlossen. Nach dem Vertrag beteiligt sich die Stadt mit einem Pauschalbetrag an die lfd. Kosten, beantragt die Fördergelder für die Investition und leitet diese an die Ammerland-Klinik weiter. Zum Zeitpunkt des Ratsbeschlusses stand das Budget 220 bereits fest, weshalb die benötigten Mittel in Höhe von insgesamt 85.400 € für das Haushaltsjahr 2022 und die Folgejahre nun zusätzlich einzuplanen wären:
Transferzahlungen konsumtives Budget:
Transferzahlungen investives Budget:
Sondermaßnahme DRK-Kindertagesstätte Vorbehaltlich der Beschlussfassung zu Vorlage 21/1093 wurden 18.000 € für die notwendigen baulichen Maßnahmen zusätzlich in 2022 eingeplant.
Transferzahlungen DRK-Kindertagesstätte Vorbehaltlich der Beschlussfassung zur Vorlage 21/1094 wurden ab 2022 insgesamt 133.200 € für die Anpassung auf den für Sozial- und Erziehungsdienst maßgeblichen Tarifvertrag eingeplant und auf durchschnittlich 2 - 3 % Tariferhöhungen für die Folgejahre angepasst.
Transferzahlungen Trägerverein Kita Hollwege Nach dem neuen NKiTaG muss in einer 10er-Gruppen neben der vorhandenen Fachkraft noch eine weitere geeignete Person regelmäßig tätig sein. Dies bedeutet, dass künftig der Defizitausgleich der Stadt an den Verein um die durch die neue Gesetzesregelung entstehenden zusätzlichen Personalkosten abzüglich des Personalkostenzuschusses des Landes um 13.600 € angepasst werden muss. Anderenfalls wäre die Betriebsgenehmigung für die Gruppe und die Finanzhilfe des Landes gefährdet.
Transferzahlungen Ev.-luth. Kirchengemeinde für Sonderöffnungszeiten in Ocholt Die Satzung über die Aufnahme und den Besuch in Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Westerstede wurde mit Wirkung vom 01.08.2021 per Ratsbeschluss dahingehend geändert, dass Sonderöffnungszeiten grundsätzlich ab 5 Kindern, zur räumlichen Verteilung des Angebotes auf das Stadtgebiet bei nachgewiesenem Bedarf und Vorhandensein von personellen und räumlichen Ressourcen ggf. auch weniger angeboten werden. Dies betrifft vornehmlich die Einrichtung Ocholt, Blumenstraße, in der seit Beginn des Kindergartenjahres der Frühdienst ab 7.00 Uhr und der Spätdienst bis 16.30 Uhr angeboten werden. Nach dem neuen NKiTaG gilt für Randzeiten annährend die gleiche personelle Ausstattung wie für Kernzeiten. Dies bedeutet, dass die in den Transferleistungen enthaltenen Personalkosten an die Kirche entsprechend um 6.500 € im Kindergartenbereich und 3.400 € im Krippenbereich angepasst werden müssen.
Erhöhung der Kitabudgets für Coronaschutzmaßnahmen Für Coronaschutzmaßnahmen ist in allen Kitas ein erhöhter Budgetbedarf entstanden. 2021 konnte dieser noch durch Minderausgaben in den einzelnen Kitabudgets durch den eingeschränkten Regelbetrieb und eine teilweise Förderung dieser Maßnahmen durch das Land gedeckt werden. In 2022 ist keine Förderung zu erwarten, wohl aber müssen Hygienemaßnahmen weiter fortgeführt werden. Künftig kann das laufende Budget der Kitas nicht zur Deckung herangezogen werden, weil man von einem uneingeschränkten Regelbetrieb ausgehen muss und die Kitabudgets hier wenig anderweitigen Spielraum zulassen. Aus den getätigten Ausgaben wurde ein Pauschalbetrag von 16 € pro Platz ermittelt = insgesamt 14.000 € für alle Einrichtungen. Es wird empfohlen, diesen Betrag künftig zusätzlich jährlich zur Verfügung zu stellen.
Alle anderen Änderungen sind Anpassungen an die tatsächlichen Gegebenheiten des Budgets und werden innerhalb des Gesamtbudgets gedeckt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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