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Beschlussvorschlag:Der Haushaltsausschuss wird gebeten, die in der Anlage dargestellten Mittelanmeldungen in den Haushalt 2022 zu übernehmen. Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Haushaltsausschusses am 08.12.2021.
Sachverhalt:Budget 210: Aufgrund der Neuorganisation ab 2022 wird der Bereich Kinder-, Jugend- und Familienhilfe dem Budget 210 nicht mehr zugeordnet sein. Einzig der Bereich der Kinder- und Jugendpartizipationsarbeit wird weiterhin im Budget 210 verbleiben. Dem Amt für Arbeit und Soziales stehen für das Haushaltsjahr 2022 nach dem Beschluss des Rates der Stadt Westerstede folgende Haushaltmittel zur Verfügung:
Innerhalb des Budgets gestaltet sich die Aufteilung wie folgt:
Die den Ausschuss für Familie, Jugend, Senioren, Soziales und Ehrenamt betreffenden wesentlichen Änderungen sind den anliegenden Planzahlen zu entnehmen. Die Zahlen basieren auf dem Stand vom 22.09.2021. Bis zu den Haushaltsberatungen im Haushaltsausschuss können sich insbesondere durch neuere Erkenntnisse noch Änderungen ergeben. Insoweit erfolgt hier lediglich ein Vorschlag an den Haushaltsauschuss. Über die endgültigen Haushaltsansätze ist dort entsprechend zu beraten. Mit der Berücksichtigung der neuen Planzahlen ergibt sich folgende Budgetübersicht:
Gegenüber den bisherigen Planungen sind bei den Haushaltsansätzen der Erträge im Budget 210 keine Veränderungen gegenüber der Finanzplanung im Vorjahr 2021 entstanden.
Durch die Auflösung des Sozialfond für Kinder und Jugendliche zum Jahresende 2018 konnte in dem Produkt 35170 der geplante Ansatz um insgesamt 7.000,00 € reduziert werden.
Der Haushaltsausschuss wird gebeten, die in der Anlage dargestellte Mittelanmeldung in den Haushalt 2021 zu übernehmen. Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Haushaltsausschusses vom 22.11.2021 über die Priorisierung des Investitionsprogramms 2022 und unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Haushaltsauschusses vom 08.12.2021 über die beantragten konsumtiven Erträge und Aufwendungen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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