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Beschlussvorschlag:Die Sanierung der Hössenhalle und der Neubau der Toilettenanlage wird auf Grundlage der beigefügten Planung beschlossen. Der Haushaltsausschuss wird gebeten die Investition und die Unterhaltungsmaßnahme in den Haushalt 2022 mit aufzunehmen.
Sachverhalt:Die Sanierung der Hössenhalle war bereits mehrmals in den letzten vier Jahren Gegenstand der Beratungen im Hössenausschuss. Die Sanierung wurde angestrebt, die konkrete Planung und Umsetzung konnte allerdings nie realisiert werden.
Im Hössenausschuss vom 01.06.2021 wurden erstmals konkrete Pläne vorgestellt, wie die Umkleiden künftig gestaltet werden können. Ebenso wurde die Aufgabe des Jahnsportraums vorgeschlagen, um eine Toilettenanlage an gleicher Stelle zu schaffen, die ausreichend für die Besucher auf der Tribüne dimensioniert ist.
Es ist an dieser Stelle nochmals klarzustellen, dass bei einer Sanierung der Umkleiden zwangsläufig die Fragestellung der Toilettenkapazitäten in der Sporthalle zu beantworten ist, so dass beide Maßnahmen zusammen zu betrachten sind.
Die Sanierung der Umkleiden und der Neubau der Toilettenanlage im ehemaligen Jahnsportraum wird auf insgesamt 990.000 € kalkuliert, die sich wie folgt aufteilt:
Neubau Toilettenanlage 190.000 € (Investition) Sanierung Umkleiden 770.000 € (Aufwand) Anschaffung Einrichtung 30.000 € (Aufwand Gesamtsumme 990.000 €
Hervorzuheben bei der Maßnahme ist, dass sowohl in der neuen Toilettenanlage als auch im mittleren Umkleideblock rollstuhl- u. behindertengerechte Toiletten für Gäste und Sportler installiert werden sollen. Die Hössenhalle soll sowohl für Sportler als auch Gäste eine moderne Sportstätte werden. Ebenso partizipiert die gesamte Anlage von dieser Planung, wenn größere Veranstaltungen auf der Freianlage ausgerichtet werden.
Der Hössenausschuss hat die Verwaltung beauftragt entsprechend des beigefügten Entwurfs einen Fachplaner zu beauftragen. Im Verwaltungsausschuss vom 23.11.2021 soll die Vergabe der Planungsleitung (Sanitär und Elektrik) erfolgen.
Um im Jahr 2022 handlungsfähig zu bleiben, ist es unabdingbar, dass die Maßnahme in den Haushalt 2022 mit aufgenommen wird.
Es wird angestrebt, dass die Maßnahme über die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sportstättenbaus vom 04.03.2019 gefördert werden kann. Die max. Förderung beträgt für die Stadt Westerstede 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Darüber hinaus wird der Akquise von Zuwendungen direkt aus dem Bundeshaushalt angestrebt.
Die (möglichen) Zuwendungen werden nicht in den Stadthaushalt eingeplant, um die eigentliche Finanzierung der Maßnahme nicht zu gefährden.
Die Umsetzung der Maßnahme soll im Sommer 2022 beginnen. Die Fertigstellung ist im Februar 2023 vorgesehen.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Anlage/n:
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