Bürgerinformationssystem
Beschlussvorschlag:Die modifizierte Variante 1 der Grundzüge der Planung wird weiterverfolgt Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt.
Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage im Rathaus öffentlich ausgelegt werden.
Sachverhalt:Der Verwaltungsausschuss hatte die Durchführung einer informellen vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen, um die Grundzüge der Planung frühzeitig vorzustellen. Um diese Grundzüge der Planung darzulegen, wurden die Unterlagen vom 21.10.2021 bis einschließlich 08.11.2021 im Rathaus öffentlich ausgelegt. Neben der Einsichtnahme wurde Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Es bestand ebenfalls die Möglichkeit, die Unterlagen über die Internetseite der Stadt Westerstede einzusehen und Stellungnahmen abzugeben. Die entsprechenden Unterlagen sind auch weiterhin bis zum Satzungsbeschluss unter www.westerstede.de > Rubrik Rathaus&Poltik > Aktuell > Bauleitplanung, veröffentlicht.
Das Ziel der Planung ist die Steuerung einer nachbarschaftsverträglichen Nachverdichtung unter anderem mit Regelungen zu überbaubaren Grundstücksflächen, zur Anzahl der Vollgeschosse und zu Trauf- und Firsthöhen. Weiterhin sollen über örtliche Bauvorschriften verbindliche Regelungen u.a. Fassadengestaltungen, Dachfarben und Dachneigungen sowie Vorgaben zur Vorgartengestaltung (Stichwort: Schottergärten) festgeschrieben werden.
Innerhalb der Grundzüge der Planungen wurden zwei Varianten zur Wahl vorgestellt, die sich im Wesentlichen in der Festsetzung der Geschossigkeit und der Beschränkung der Anzahl der Wohneinheiten der einzelnen Gebieten unterschieden haben.
Es sind zwei private Stellungnahmen eingegangen; vgl. anliegende Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen. Eine Stellungnahme wurde von insgesamt 98 Anwohnern unterschrieben. Hier wurde die Weiterführung der Variante 1 gefordert und weitere Bereiche für eine eingeschossige Bauweise anstatt einer zweigeschossigen Bauweise vorgeschlagen. In den dann noch verbleibenden orangenen Flächen entlang der Straßen ‚Am Melmenkamp‘ und ‚Am Lerchenfeld‘ fand bereits eine Verdichtung statt bzw. es liegen entsprechende Baurechte bereits vor.
In der zweiten Stellungnahme wurde angeregt, einen Privatweg, der im Ursprungsbebauungsplan mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht (GFL) zur Hintergrundstückserschließung (Fläche hinter Otte-Beton) versehen ist, in eine Baufläche festzusetzen. Nach Ansicht der Verwaltung sollte ein Teil der genannten Fläche als öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt werden, um so die Erschließung für Fußgänger und Fahrradfahrer, aber auch für entsprechende Kanalleitungen, für die hinterliegende Fläche zu gewährleisten. Eine Inanspruchnahme für den Autoverkehr wird von hier nicht gesehen. Die Parzelle kann auf einer durchgängigen Breite von 5m (Parzelle derzeit 6m Breite) festgesetzt werden. Die südliche Ausformung sowie der übrige Meter im Bestand kann begradigt und dort eine Baufläche festgesetzt werden (eingekreiste Fläche).
Zur Verdeutlichung der Stellungnahmen wird auf die nachstehende Skizze verwiesen:
Weiterhin ist eine Stellungnahme der BUND Kreisgruppe Ammerland, als Naturschutzvereinigung, eingegangen; auf die anliegende Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen wird verwiesen. Insbesondere wird auf den Punkt „verpflichtende Nutzung von Photovoltaikanlagen bei Neubauten“ hingewiesen. In der Sitzung sollte hierüber diskutiert und entschieden werden.
Nachdem die Grundzüge der Planung innerhalb der informellen vorgezogenen Beteiligung dargelegt wurden, wurde das Planungsbüro NWP, Oldenburg, gebeten, den Vorentwurf des Bebauungsplanes zu erstellen. Nunmehr werden die textlichen und zeichnerischen Festsetzungen, wie etwa die überbaubaren Grundstücksbereiche, konkretisiert und die örtlichen Bauvorschriften erstellt. Der Vorentwurf wird in der Sitzung vorgestellt.
Es wird gebeten, den Verfahrensvorschlägen zuzustimmen und die Beteiligungsverfahren nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB zu beschließen.
Ergänzung 24.11.2021 Nach Veröffentlichung der Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen wurde seitens der Einwendungsführer der Masseneingabe eine Ergänzung zur Interpretation der Stellungnahme eingereicht, die nunmehr als Anlage beigefügt ist. In der Sitzung wird hierüber berichtet.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
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