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Vorlage - 20/0837-03  

 
 
Betreff: Bebauungsplan W1 - Am Röttgen- mit örtlichen Bauvorschriften - Abwägung - Auslegungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
01.02.2022 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Den Verfahrensvorschlägen wird zugestimmt. Ferner wird dem Entwurf des Bebauungsplanes W1 Am Röttgen mit örtlichen Bauvorschriften - im Verfahren nach § 13a BauGB -  sowie der Begründung zugestimmt und beschlossen, diese öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB). Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB).


Sachverhalt:

 

Für den oben genannten Bebauungsplan wurde vom 05.01.2022 bis einschließlich 20.01.2022 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Die Unterlagen konnten auch über das Internet eingesehen und Stellungnahmen abgegeben werden. Die entsprechenden Unterlagen sind auch weiterhin bis zum Satzungsbeschluss unter www.westerstede.de  unter der Rubrik:  Rathaus&Poltik > Aktuell > Bauleitplanung, veröffentlicht.

 

Weiter sind die Planunterlagen den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch vorgelegt worden und ihnen eine Frist zur Abgabe einer Stellungnahme bis einschl. zum 21.01.2022 gegeben. In dem Schreiben wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange ebenfalls aufgefordert, sich zu dem erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (Vorprüfung des Einzelfalls) zu äußern.

 

Nach Fristende wird das Planungsbüro NWP schnellstmöglich eine Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen zu den eingegangenen Stellungnahmen vorbereiten, die dann kurzfristig zur Verfügung gestellt wird.

Der Sachverhalt ggf. um weitere Ausführungen ergänzt.

 

Ergänzung 26.01.2022

Es sind drei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürger eingegangen, wobei alle den selben Inhalt zu einem Grundstück haben. Zusammenfassend wird vorgetragen, dass eine rentable Verwertung des Grundstücks aufgrund der gewählten Festsetzungen nicht mehr möglich sei und das Grundrecht auf Eigentum nach Art. 14 Grundgesetz in unzulässiger Weise eingeschränkt werde.

Als Abwägungsvorschlag wird dem gegenübergestellt, dass der Anlass der Aufstellung des Bebauungsplanes vereinzelte Ersatzbauten waren, die in der letzten Vergangenheit entstanden sind und zu einer Veränderung des Siedlungsbildes und zu Nachbarschaftskonflikten geführt haben. Die Anwohner der Grundstücke in direkter Nachbarschaft zu den großen Baukörpern wurden in ihrer Privatsphäre eingeschränkt. Um einen weiteren Umbruch im Plangebiet verhindern zu können, möchte die Stadt Westerstede mit der Aufstellung des Bebauungsplanes eine städtebauliche Entwicklung (nachbarschafts-)verträglich steuern. In einem Bauleitplanverfahren sind die öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 BauGB untereinander gerecht abzuwägen. Die Stadt Westerstede gewichtet im vorliegenden Fall die Belange der Fortentwicklung vorhandener Ortsteile, die Gestaltung des Ortsbildes sowie den Belang des Umweltschutzes (hier Reduzierung der GRZ II) höher als den Belang der maximalen Ausnutzung des Grundstückes. Zudem werden mit der vorliegenden Änderung des Planrechtes durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nachbarschaftskonflikte durch die Entstehung von überdimensionierten Baukörpern vermieden.

An der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. W1 „Am Röttgen“ wird festgehalten.

Es wird weiterhin keine unzulässige Einschränkung des Eigentums gesehen.

 

Der Landkreis Ammerland hat in seiner Stellungnahme ein Verkehrslärmgutachten gefordert. Ein entsprechendes Gutachten wurde seitens der Verwaltung in Auftrag gegeben; die Ergebnisse werden zur Sitzung des Verwaltungsausschusses präsentiert.

 

Im Weiteren wird auf die Anlagen verwiesen.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Investitionen

Auswirkungen Ergebnishaushalt

Einzahlungen (+) / Auszahlungen (-)

Haushaltsjahr 2022

Gesamtinvestition

-€-

Erträge (+)/

Aufwendungen (-)

-€-

Planungskosten

 

 

Abschreibungen

 

Anschaffungs-/
Herstellungskosten

 

 

Personalaufwand

 

 

 

 

Unterhaltungsaufwand

 

Zuwendungen

 

 

Betriebsaufwand

- 10.000

Zuwendungen

 

 

Auflösungserträge

 

 

 

 

Entgelte/Gebühren

 

 

 

 

Lfd. Zuwendungen

 

Gesamtsumme

 

 

Gesamtsumme

- 10.000

 

Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: 

Ja

Nein

 

Investitionsmaßnahme:

 

Produkt:

51120.427100

 


Anlage/n:

Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen Träger öffentlicher Belange (nachgereicht 26.01.2022)

Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen Verbände (nachgereicht 26.01.2022)

Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen Private Stellungnahmen (nachgereicht 26.01.2022, nichtöffentlich)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Westerstede_BP W 1_Abwaegung_220126_ TÖB (249 KB)      
Anlage 2 2 Westerstede_BP W 1_Abwaegung_220126 (2)_ Verbände (40 KB)