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Beschlussvorschlag:Der überplanmäßige Aufwand in Höhe von 72.200 € wird gem. § 117 NKomVG genehmigt.
Sachverhalt:Die Stadt Westerstede hat im Jahr 2016 höhere Gewerbesteuerzahlungen eingenommen als ursprünglich eingeplant. Auf Grund dessen ist gegenüber dem Land Niedersachsen eine höhere Gewerbesteuerumlage zu leisten.
Der Ansatz für die Gewerbesteuerumlage wurde im Nachtragshaushaltsplan 2016 auf 3.350.000 € veranschlagt. Nach der Abrechnung für das Jahr 2016 ist eine Gewerbesteuerumlage in Höhe von 3.495.163 € zu leisten.
Im Budget 120 stehen zur Deckung der Mehraufwendungen noch Mittel in Höhe von rund 73.000 € zur Verfügung, so dass rund 72.200 € als überplanmäßiger Aufwand genehmigt werden müssen.
Die Mehraufwendungen werden durch entsprechende Mehrerträge bei der Gewerbesteuer gedeckt.
Finanzielle Auswirkungen:Die Deckung ist im Haushaltsjahr 2016 gewährleistet. Das ursprünglich geplante Jahresergebnis verändert sich hierdurch nicht, lediglich die haushaltsrechtlichen Ansätze werden durch die Genehmigung des überplanmäßigen Aufwands erweitert.
Anlage/n:
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