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Beschlussvorschlag:Dem WTV Westerstede e.V. wird für den Neubau eines Nebengebäudes ein Zuschuss im Rahmen der Drittelförderung des Sportstättenprogramms in Höhe von höchstens 35.000 € bewilligt. Sachverhalt:Bei dem Brand der Tennis- bzw./Mehrzweckhalle im Jahre 2019 ist auch das Nebengebäude mit Umkleide- und Sanitärräumen, Abstellräumen und dem Heizungsraum abgebrannt. Die Kosten für einen Neubau belaufen sich lt. Aufstellung des WTV auf insgesamt 407.500,00 €. Aufgrund einer Unterversicherung stehen aus der Gothaer Brandversicherung für die Herstellung des Nebengebäudes lediglich 212.965,83 € aus Versicherungsleistungen zur Verfügung. Eine Finanzierungslücke in Höhe von 194.534,17 € soll durch die Sportförderprogramme der Stadt Westerstede und des Landkreises Ammerland sowie einen Bankkredit geschlossen werden. Die geplante Maßnahme sowie die sportfachliche Notwendigkeit sind detailliert im anliegenden Antragsschreiben formuliert. Der Förderbetrag in Höhe von 35.000 € entspräche einer Drittelförderung im Sinne des Sportstättenförderprogramms. Altförderungen liegen zur Anrechnung nicht vor und wirken sich daher nicht auf die beantragte Fördersumme aus. Es wird vorgeschlagen, die Förderung in Höhe von 35.000 e zu bewilligen.
Förderhöchstbetrag lt. aktueller Sportförderrichtlinie 105.000 € Förderhöchstbetrag unter Abzug der Altförderung 105.000 € Voraussichtliche Gesamtkosten der Maßnahme 407.500 € Mögliche Drittelförderung der Stadt Westerstede 35.000 €
Die Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn der Maßnahme wurde dem Verein bereits mit Schreiben vom 12. Januar 2022 erteilt. Hieraus kann allerdings kein Anspruch auf eine Förderung hergeleitet und dadurch eventuell auftretende Finanzierungslücken müssten ggfs. anderweitig geschlossen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Anlage/n:Antrag vom WTV Westerstede |
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