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Vorlage - 22/1233  

 
 
Betreff: Einrichtung des Weihnachtsmarktes "Westersteder Winterdorf";
Entscheidung über die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Bürgerservice und Ordnung Bearbeiter/-in: Krieger, Jörn
Beratungsfolge:
Wirtschaftsausschuss Vorberatung
31.05.2022 
Sitzung des Wirtschaftsausschusses geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Über die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis und die Erhebung einer Sondernutzungsgebühr zur Durchführung des Westersteder Winterdorf ist zu entscheiden.


Sachverhalt:

Der Schausteller, Herr David Eisenhauer, plant vom 2. bis 18. Dezember 2022 auf dem Alten Marktplatz einen professionellen Weihnachtsmarkt als "Westersteder Winterdorf" entsprechend des anliegenden Konzeptes durchzuführen. Dafür beantragt er eine Sondernutzungserlaubnis. Sein Konzept dafür hat er den Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses bereits am 09.05.2022 vorgestellt.

 

Insbesondere der Umgang mit den ehrenamtlich Tätigen auf dem mittlerweile etablierten Glühweintreff am Baum, zahlreiche weitere Fragestellungen sowie die damit verbundenen Vor- und Nachteile wurden dabei diskutiert. Es wurde beschlossen, die Thematik zunächst in den Fraktionen zu besprechen und in einem neu anzusetzenden öffentlichen Wirtschaftsausschuss am 31.05.2022 über die Durchführung zu entscheiden.

 

Die Verwaltung wurde beauftragt, bis dahin eine mögliche Variante der Sondernutzungserlaubnis auszuarbeiten. In dieser sollten die im Ausschuss beratenen Punkte, insbesondere hinsichtlich der Sicherung eines gleichbleibenden Qualitätsstandards aber auch der Möglichkeit, dass die ehrenamtlich tätigen Vereine am Donnerstagabend kostenfrei auf dem Marktplatz in städtischen Buden tätig sein können, verfestigt werden.

 

Die Sondernutzungserlaubnis ist nach § 18 Nds. Straßengesetz (NStrG) zu erteilen. Eine Sondernutzungssatzung der Stadt Westerstede wurde bisher nicht beschlossen, sodass über die Art und die mögliche Gebühr explizit zu beschließen wäre. Die Erlaubnis darf nur auf Zeit oder Widerruf erteilt werden. Sie kann mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden. Wunsch des Herrn Eisenhauers ist es, eine möglichst langfristige Bindung zu erzielen. Dieses würde in der Form gestaltet werden, dass die Sondernutzung zunächst befristet auf 5 Jahre erteilt wird, jedoch ein Widerrufsvorbehalt aufgenommen wird, sollte der Qualitätsstandard nicht eingehalten werden. Weiter bestehen Berichtspflichten gegenüber dem Wirtschaftsausschuss. Grundlegende Änderungen des Konzeptes wären ebenfalls über den Wirtschaftsausschuss zu beschließen.

 

Der Entwurf der Sondernutzungserlaubnis wird derzeit erarbeitet und im Nachgang der Vorlage beigefügt.

 

Der bei den Jahrmärkten als Fachberater fungierende Schaustellerverband Oldenburg hatte im Vorfeld bereits Bedenken geäußert und wurde deshalb noch einmal schriftlich beteiligt. Sobald die Stellungnahme vorliegt, wird diese nachgereicht.

 

Neben der Sondernutzungserlaubnis bedarf die Veranstaltung noch der Festsetzung durch den Landkreis Ammerland. Diese müsste Herr Eisenhauer als Veranstalter rechtzeitig selbst beantragen.

 

Hinweise zur Gebührenfestsetzung:

Da es sich um keinen durch die Stadt Westerstede durchgeführten Markt handelt und Weihnachtsmärkte in der Satzung über die Erhebung von Standgebühren auf Wochen- und Krammärkten in der Stadt Westerstede nicht geregelt sind, kann diese Satzung zur Erhebung und Berechnung einer Gebühr nicht direkt angewandt werden.

 

Legt man jedoch das von Herrn Eisenhauer vorgestellte Konzept zugrunde und vergleicht die vorgesehenen Geschäfte mit Jahrmarktgeschäften, würden bei einem Jahrmarkt über die Dauer der Veranstaltung für diese Anzahl an Geschäften ca. 1.130,00 € Standgelder festgesetzt. In diesem Betrag sind jedoch die Kosten der Müllbeseitigung, der Toilettenreinigung und teilweise Marketing enthalten. Hierfür würde Herr Eisenhauer eigenständig aufkommen.

 

Nach dem Wirtschaftsausschuss wurde mit Herrn Eisenhauer das weitere Vorgehen besprochen. Hierbei hat er darum gebeten, die Gebühr für die Sondernutzungserlaubnis nicht zu hoch anzusetzen und gerade in den ersten Jahren eine gewisse indirekte „Anschubfinanzierung“ zu erhalten, in dem ggfls. die Gebühr in den ersten Jahren entfällt oder nur anteilig erhoben wird. Gerade in den ersten Jahren könnte er dadurch für Dekoration und Werbung mehr Mittel investieren.

 

Es ist daher auch darüber zu entscheiden, in welcher Höhe eine Sondernutzungsgebühr fällig werden soll und ob diese ggfls. in den ersten Jahren entfällt bzw. nur anteilig erhoben wird.


Finanzielle Auswirkungen:

Es wird ein gewisser städtischer Personalbedarf für die Durchführung des Weihnachtsmarktes erforderlich. Das Stadtmarketing soll unterstützend tätig werden. In jedem Fall wird beim Ordnungsamt ein Aufwand bzgl. der Sondernutzung und etwaiger spezialrechtlicher Fragen sowie der ordnungsrechtlichen Begleitung der Veranstaltung entstehen.

 

Als Einnahme steht dem ggf. eine noch festzusetzende Sondernutzungsgebühr gegenüber.


Anlage/n:

Konzept Westersteder Winterdorf

Entwurf Sondernutzung (wird nachgereicht)