Bürgerinformationssystem
Beschlussvorschlag:Der Bebauungsplan Nr. 69 C – Gewerbe- und Industriegebiet Hüllstede - wird gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch aufgestellt. Sachverhalt:
Mit anliegendem Schreiben beantragt die Fa. Lohnbetrieb Bohmann / Erd- und Straßenbau Bohmann GmbH, Carl-Benz-Straße, Hüllstede, die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur betrieblichen Erweiterung. Zur Vorhaben- und Unternehmensbeschreibung wird auf die Ausführungen im Antrag verwiesen; siehe Anlage. Die Firma wird eine landwirtschaftliche Fläche in gefangener und bereits bebauter Umgebung im bestehenden Gewerbe- und Industriegebiet Hüllstede direkt vom Eigentümer erwerben. Hierüber kann in dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung berichtet werden. Grundsätzlich werden Bebauungspläne nur auf stadteigenen Flächen aufgestellt. Da das Grundstück jedoch eine Arrondierung zwischen bestehenden Gewerbegebietsflächen darstellt, schlägt die Verwaltung vor, hiervon abzuweichen und aus Gründen der Wirtschaftsförderung einen Angebotsbebauungsplan aufzustellen. Der Flächennutzungsplan stellt bereits eine gewerbliche Baufläche dar.
Aufstellung bestehende Bebauungspläne
Darstellung des Flächennutzungsplanes
Die Verwaltung bittet, das Bauleitplanverfahren durch Fassung des Aufstellungsbeschlusses einzuleiten.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Der Aufstellungsbeschluss löst zunächst für die Veröffentlichung des Beschlusses Aufwendungen in Höhe von ca. 500 Euro aus. Die Durchführung des Bauleitplanverfahrens lösen Gesamtaufwendungen in Höhe von ca. 15.000 Euro aus. Die Übernahme der Planungskosten durch den Vorhabenträger wird angestrebt.
Anlage/n:Antrag der Fa. Bohmann mit Firmensteckbrief Lageplan
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||