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Beschlussvorschlag:Über den Antrag ist zu entscheiden Sachverhalt:Mit anliegend beigefügter Email vom 02.06.2022 und nachgereichter Begründung vom 13.06.2022 beantragt die CDU-Fraktion die Beratung über das KfW-Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung – Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier“ zu beraten und zu entscheiden, ob dieses für Westerstede genutzt werden kann.
Das Ende der Antragsfrist für eine Förderung ist der 30.06.2022. Eine Begründung für den Antrag soll zur Sitzung erfolgen.
Anliegend beigefügt ist das Merkblatt zum Förderprogramm, dem die wesentlichen Voraussetzungen des Programms zu entnehmen sind.
Hinweis: Aus Sicht der Verwaltung ist eine fristgerechte Antragstellung nicht darstellbar. Für eine geordnete Antragstellung zum Stichtag 30.06.2022 entsprechend der im Merkblatt dargestellten Erfordernisse fehlt die notwendige Zeit. So ist beispielsweise zunächst ein geeignetes Quartier zu identifizieren und zu bestimmen sowie eine ausgiebige Vorhabenbeschreibung mit Beschreibung des Quartiers an sich, der Ausgangssituation sowie der Zielsetzung zu erstellen. Diesbezüglich haben bisher keine Vorberatungen o.ä. stattgefunden. Des Weiteren sind für ein integriertes Quartierskonzept mindestens 2 unverbindliche Angebote einzuholen. Haushaltsmittel sind für 2022 nicht eingeplant worden. Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Erstellung eines Quartierskonzepts nur im Zeitrahmen eines Jahres nach Auftragserteilung gefördert wird. Dieser Zeitraum ist nahezu identisch mit dem Förderzeitraum des REAC-Förderprogramms zur Belebung der Innenstädte. Finanzielle Auswirkungen:Konkrete Kosten wären für ein konkretes Quartier zu ermitteln. Im Haushalt 2022 sind jedoch keine Finanzmittel für eine derartige Maßnahmenumsetzung eingeplant worden. Anlage/n:
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