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Beschlussvorschlag:Über den Antrag ist zu entscheiden. Sachverhalt:Mit anliegendem Antrag vom 05.06.2022, eingegangen am 07.06.2022 beantragt die Fraktion Bündnis 90 / DIE GRUENEN die Einführung eines „Westersteder Klimazuschusses“ für private Haushalte und eingetragene Vereine.
Demnach soll ein noch festzulegender Förderbetrag, z. B. 500,00 € oder 1.000,00 €, für die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf Dach oder Fassade gezahlt werden, um Anreize und Unterstützung bei der Entscheidung für eigene, regenerative Energieerzeugung zu schaffen. Ferner sollten die privaten Haushalte und eingetragenen Vereine bei den immer weiter steigenden Energiepreisen entlastet werden und die Unabhängigkeit von fossiler Energie erreicht werden. Die Fraktion erhofft sich mit dem Westersteder Klimazuschuss ferner weitere Private Investitionen, von denen auch hiesige Handwerksfirmen profitieren würden.
Anliegend ist als Beispiel die vom Klimamanagement Bad Zwischenahn initiierte Richtlinie des „Zwischenahner Klimazuschusses“ beigefügt. Das dortige Förderprogramm ist mit einem jährlichen Gesamtetat in Höhe von 100.000,00 Euro ausgestattet, auf die Förderung von Photovoltaikanlagen und Energiespeicher, Förderpunkte 3.1a und 3.1b, entfällt dabei ein Anteil von 50.000,00 Euro jährlich. Die Förderrichtlinie trat dort am 29.03.2022 in Kraft, am 30.03.2022 um 11:08 Uhr war das Budget zu den vorgenannten Förderpunkten bereits ausgeschöpft.
Aus Sicht der Verwaltung ist daher anzunehmen, dass ein derartiges Förderprogramm tatsächlich keine neuen zusätzlichen Investitionen als Gewinn für den Klimaschutz anschieben würde, sondern die Inanspruchnahme der Fördermittel mehr eine Art Mitnahmeeffekt darstellt. Letzterer konnte bereits im Rahmen der in den anfänglichen 2000er Jahren beschlossenen und inzwischen ausgelaufenen „Richtlinie für das Kommunale Energieberatungs- und Förderprogramm der Stadt Westerstede“ festgestellt werden.
Ebenfalls ist zu diskutieren, ob die Förderung von Photovoltaikanlagen als ein Baustein im Rahmen des zu erstellenden Klimaschutzkonzeptes zu sehen ist und daher nicht solitär abgehandelt werden sollte.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass eine derartige Förderung als freiwillige Aufgabe einer Kommune zu sehen und mit Blick auf die zurückliegende Aufgabenkritik grundsätzlich zu hinterfragen ist. Auch mit Blick auf die sich aktuell stark wandelnde Förder- und Rechtslage auf Bundes- und Landesebene ist der Aufbau einer parallel angelegten kommunalen Förderung ggfs. zu hinterfragen, um Doppelförderungen auszuschließen.
Finanzielle Auswirkungen:Im Haushalt 2022 sind keine Ansätze für einen Klimazuschuss eingeplant. Etwaige Mittel müssten für die Zukunft jährlich eingeplant werden. Neben den Finanzmitteln fallen Personalaufwendungen für die laufende Bearbeitung an.
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