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Vorlage - 22/1337  

 
 
Betreff: Finanzielle Unterstützung von Kulturveranstaltungen im Rahmen der 900-Jahr-Feier
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Sport, Jugend und Kultur Bearbeiter/-in: Wetenkamp, Insa
Beratungsfolge:
Kulturausschusses Vorberatung
22.11.2022 
Sitzung des Kulturausschusses (offen)   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Im Rahmen der 900-Jahr-Feier werden 2023 Kulturveranstaltungen jeweils mit einem Zuschuss in Höhe von 20 % der Gesamtkosten gefördert, wobei die Höchstgrenze mit der Defizitabdeckung erreicht ist.

Ausstellungen sowie die Beschilderung historischer Gebäude werden mit 20 % der Gesamtkosten gefördert, wobei für die Gesamtkosten je Maßnahme ein Höchstbetrag von 1.500 € vorgesehen ist.

Die Förderungen werden gewährt, bis das Budget von 16.000 € verbraucht ist.

 


Sachverhalt:

Westerstede feiert 2023 ihr 900-jähriges Jubiläum. Alle Sport- und Kulturvereine wurden aufgerufen, ein buntes Veranstaltungsprogramm für das Jubiläumsjahr zu gestalten.

 

r Kulturveranstaltungen gibt es rderrichtlinien, um die Vereine bei der Ausrichtung von Kulturveranstaltungen zu unterstützen. Diese Richtlinien sind als Anlage beigefügt.

 

Es wird vorgeschlagen, im Jubiläumsjahr 2023 folgende abweichende Förderbedingungen zu schaffen, um die Vereine bei ihren Veranstaltungen zum Jubiläumsjahr zu unterstützen.

 

3.2 der Richtlinie: Anstatt der Förderung in Höhe von 10 % der Gesamtkosten werden 20 % gefördert, wobei sich die Förderung immer auf einen Defizitausgleich beschränkt. So ist das Risiko für die Vereine geringer und sie sind eher bereit, sich mit Veranstaltungen am Jubiläumsjahr zu beteiligen.

 

Ergänzend zu 3.4 der Richtlinie: Kosten für Ausstellungen sowie die Beschilderung historischer Gebäude werden mit 20 % der Gesamtkosten gefördert, wobei für die Gesamtkosten je Ausstellung ein Höchstbetrag von 1.500 € vorgesehen ist. 

 

Die Förderungen werden gewährt, bis das Budget von 16.000 € verbraucht ist.

 

Es handelt sich hierbei um eine Regelung ausschließlich für das Jubiläumsjahr 2023. Ab 2024 erfolgen die Förderungen wieder nach den geltenden Richtlinien

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Investitionen

Auswirkungen Ergebnishaushalt

Einzahlungen (+) / Auszahlungen (-)

Haushaltsjahr 2023

Gesamtinvestition

-€-

Erträge (+)/

Aufwendungen (-)

-€-

Planungskosten

 

 

Abschreibungen

 

Anschaffungs-/
Herstellungskosten

 

 

Personalaufwand

 

 

 

 

Unterhaltungsaufwand

 

Zuwendungen

 

 

Betriebsaufwand

 

Zuwendungen

 

 

Auflösungserträge

 

 

 

 

Entgelte/Gebühren

 

 

 

 

Lfd. Zuwendungen

-16.000

Gesamtsumme

 

 

Gesamtsumme

-16.000

 

Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: 

Ja

Nein

Haushaltsmittel sind für 2023 bereitzustellen.
 

Investitionsmaßnahme:

 

Produkt:

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 richtlinien_kulturfoerderung (78 KB)