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Vorlage - 20/0774-01  

 
 
Betreff: Ausstattung städtischer Gebäude mit Photovoltaikanlagen - Vortrag und Mittelbereitstellung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
20/0774
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hinrichs, Rolf
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
29.11.2022 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Der Haushaltsausschuss wird gebeten, für die Ausstattung städtischer Gebäude mit Photovoltaikanlagen für das Haushaltsjahr 2023 im Investitionshaushalt als Auftakt einen Betrag von 100.000,00 € bereitzustellen.

 


Sachverhalt:

In den Gremien der Stadt Westerstede gab es mehrfach Diskussionen über den Einsatz von Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden. Anfangs ging es um die Bereitstellung von Dächern für Dritte, was seinerzeit auch Westersteder Bürgern angeboten worden ist. Derzeit werden entsprechende Anlagen bei der Oberschule mit 25 kWp (Kilowatt Peak = max. Spitzenleistung), bei der Schule an der Goethestraße mit 13 kWp und beim Bauhof mit 30 kWp von privat betrieben.

Weiter wurde bei der Erweiterung des Gymnasiums angesprochen, das Dach des Neubaus für ein gleichgelagertes Projekt freizugeben; siehe auch Vorlage Nr. 20/0774. Beim Neubau wurde entsprechend der Beschlusslage auch ein Leerrohr vom Dach bis zum Erdgeschoss eingeplant.

Bei der Beratung im Bauausschuss wurde letztlich beschlossen, ein Gesamtkonzept für die Dachflächen städtischer Gebäude zu erstellen.

Zwischenzeitlich wurden potentiell geeignete Dächer ermittelt, die von der Sonnenausrichtung, vom Dachaufbau und Alter evtl. in Frage kommen könnten; Details wie Statik und die Anzahl von Durchdringungen wurde noch nicht ermittelt. Beim Gymnasium ist insbesondere festgestellt worden, dass die Anbindung an den hausinternen Hauptstromanschluss schon aufgrund des großen Abstandes sehr aufwendig ist.

Bei der Erarbeitung wurde die Frage aufgeworfen, wie bzw. in welcher Reihenfolge man die einzelnen Objekte weiter betrachten sollte.

Hierzu muss aus Sicht der Verwaltung zunächst geklärt werden, was mit den Photovoltaikanlagen eigentlich bezweckt werden soll und ob die Maßnahme ökologisch oder wirtschaftlich ausgerichtet sein soll.

Denkbar wären:

-          Abdeckung des Eigenverbrauchs mit/ohne Stromspeicher mit Einspeisung des Überschusses

-          Stromherstellung und ausschließliche Einspeisung gegen Vergütung in Eigenregie

-          Bereitstellung der Dächer für Dritte

Hierzu vertritt die Verwaltung die Meinung, dass die Stadt den Fokus zunächst auf Einrichtungen mit einem hohen (mehr oder weniger) konstanten Stromverbrauch ausrichten sollte, um den Eigenverbrauch abzudecken.

Konkret vorgeschlagen wird hierfür die Feuerwehr Hollwege, zumal schon beim Bau die erforderlichen Kabel eingezogen worden sind, so dass der bauliche Aufwand überschaubar ist. Das Gebäude hat einen Stromverbrauch von jährlich ca. 10.000 kWh, wobei der größte Teil vermutliche auf die Ladeerhaltung der Fahrzeuge (mit feuerwehrtechnischen Geräten), die Heizung, Kompressor mit Lufttrockner und die kontrollierte Lüftungsanlage entfällt. Der Vergleich Tag/Nacht sollte nicht stark differieren; die sonstigen großen Stromverbraucher liegen bei der dezentralen Wassererwärmung (Duschen), die aber sehr selten genutzt wird und deshalb bei der Dimensionierung der Photovoltaikanlage nicht entscheidend ist.

Hier bietet sich eine Photovoltaikanlage in Kombination mit einem Stromspeicher an, um die „Grundlast“ des Gebäudes abzudecken, wobei die Größe der Anlage noch zu überprüfen ist.

 

Nach Auffassung der Verwaltung ist es zweckmäßig, weitere Überlegungen für Feuerwehrhäuser, Kindergärten und Schulen anzustellen, da diese einen hohen Energiebedarf ausweisen. Bei einigen Gebäuden würde ein wichtiger Nebeneffekt sein, dass die Unabhängigkeit vom Stromnetz erhöht wird, was aus Sicht des Katastrophenschutzes sinnvoll ist. Die sonstigen Erfordernisse wie Dachausrichtung, Statik, Alter des Gebäudes, Gebäudedämmung usw. müssen bei der weiteren Auswahl der Gebäude einbezogen werden.

 

Zur weiteren Information und zur Darlegung der technischen Hintergründe ist ein Vertreter der Fa. Nordwest Gruppe // Solar + Neue Energien aus Werlte eingeladen worden.

 

Zur ersten Umsetzung wird der Haushaltsausschuss gebeten, für die Ausstattung städtischer Gebäude mit Photovoltaikanlagen für das Haushaltsjahr 2023 im Investitionshaushalt als Auftakt einen Betrag von 100.000,00 € bereitzustellen. Als erstes Gebäude soll die Feuerwehr in Hollwege mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden.

Sollten Restmittel verbleiben, sollen diese für weitere Detailplanungen eingesetzt werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Investitionen

Auswirkungen Ergebnishaushalt

Einzahlungen (+) / Auszahlungen (-)

Haushaltsjahr 2023

Gesamtinvestition

-€-

Erträge (+)/

Aufwendungen (-)

-€-

Planungskosten

 

 

Abschreibungen

 -5.000 p.a.

Anschaffungs-/
Herstellungskosten

- 100.000

 

Personalaufwand

 

 

 

 

Unterhaltungsaufwand

 

Zuwendungen

 

 

Betriebsaufwand

 

Zuwendungen

 

 

Auflösungserträge

 

 

 

 

Entgelte/Gebühren

 

 

 

 

Lfd. Zuwendungen

 

Gesamtsumme

- 100.000 /p.a

 

Gesamtsumme

- 5.000 p.a.

 

Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: 

Ja

Nein

 

Investitionsmaßnahme:

 

Produkt:

 

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Stammbaum:
20/0774   Solare Dachnutzung des Neubaus am Gymnasium - Antrag der Gruppe CDU/FDP/Rowold   Bauamt   Beschlussvorlage
20/0774-01   Ausstattung städtischer Gebäude mit Photovoltaikanlagen - Vortrag und Mittelbereitstellung   Bauamt   Beschlussvorlage