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Beschlussvorschlag:Die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 50.000 € für den Verpflegungseinkauf im Küchenbereich des Hössensportzentrums wird gem. § 117 NKomVG genehmigt. Sachverhalt:Das Hössensportzentrum hat für den Wareneinkauf des Caterings und die Essenversorgung der Gästehausbewohner im Jahr 2022 zu den verfügbaren 160.000 € bereits zusätzliche Mittel aus dem Budget 240 zur Verfügung gestellt bekommen. Somit konnten im Jahr 2022 bisher für insgesamt 258.000 € Waren eingekauft werden. Aufgrund der dramatisch gestiegenen Kosten in sämtlichen Bereichen, aber speziell auch im Bereich der Lebensmittel, sind die verfügbaren Mittel im Budget jedoch gänzlich ausgeschöpft. Die Kostensteigerung konnte nicht vollumfänglich an die Essensabnehmer weitergegeben werde, sodass auch keine Mehreinnahmen zur Deckung des Bedarfs zur Verfügung stehen. Da den vertraglichen Verpflichtungen zur Lieferung von Essen z.B. an Kindergärten als auch an die Gästehausbewohner nachzukommen ist, ist die Bereitstellung von weiteren Mitteln in Höhe von 50.000 € gem. § 117 NKomVG sachlich und zeitlich unabdingbar. Mehrerträge und Mehreinzahlungen stehen bei den Gemeindeanteilen an der Einkommensteuer zur Verfügung. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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