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Beschlussvorschlag:Um die Anzahl der sanitären Anlagen kurzfristig zu erhöhen, wird als Zwischenlösung eine Containertoilettenanlage erworben und diese im Bereich der Außentoiletten installiert. Sachverhalt:In der letzten Sitzung des Schulausschusses wurde über den Antrag auf Erweiterung und Erhöhung der Anzahl der sanitären Anlagen der Brakenhoffschule dahingehend beraten, dass sowohl die Notwendigkeit zur Erstellung eines zukunftsfähigen Raumkonzepts als auch die Dringlichkeit der beantragten Maßnahmen gesehen wurde.
Der in der Sitzung gefasste Beschluss bleibt unberührt.
Mittlerweile wurden unterschiedliche Lösungsmöglichkeiten mit der Schule erörtert, um für den Bereich der sanitären Anlagen und der Rückzugs-/Besprechungsräumlichkeiten kurzfristig Abhilfe zu schaffen.
Einig war man sich über folgende Maßnahmen, die bereits kurzfristig im Rahmen der laufenden Verwaltung und des vorhandenen Unterhaltungsbudgets umgesetzt werden können:
Da der Werkunterricht mittlerweile in den Räumlichkeiten der Förderschule stattfindet, könnte dieser Vorbereitungsraum geräumt / entrümpelt und als Besprechungs- oder Differenzierungsraum genutzt werden. Hierzu müssen kleinere Unterhaltungsmaßnahmen veranlasst werden, die zeitnah aus dem laufenden Budget der Gebäudeunterhaltung umgesetzt werden können.
Der Computerraum soll ab Sommer mit dem Computerraum der Förderschule zusammengelegt werden und wäre an dieser Stelle entbehrlich. Der Raum war vor der Umnutzung zum Computerraum durch eine Wand getrennt. Vorteilhaft wäre die Installation einer mobilen Trennwand, um den Raum künftig multifunktional nutzen zu können. Auch hier ist eine Umsetzung der Maßnahme aus dem laufenden Budget der Gebäudeunterhaltung möglich.
Da zum Schuljahr 2023/24 kein neuer Jahrgang mehr in die benachbarte Förderschule eingeschult wird, steht ab Sommer dort ebenfalls mindestens ein weiterer Klassenraum zur Nutzung durch die Brakenhoffschule zur Verfügung. Dieser wäre dann ebenfalls als Klassen-, Differenzierungs- oder Rückzugsraum nutzbar.
Für die Installation von zusätzlichen sanitären Anlagen für die weiblichen Lehrkräfte wurde seitens der Schule der Umbau des Stuhllagers oder des Sanitätsraumes in Erwägung gezogen. Beide Maßnahmen müssten im vorhandenen Bestand getätigt werden und hätten zur Folge, dass dadurch benötigter Raum verloren gehen würde. Nach Kostenschätzung würden die Umbaumaßnahmen im Bestand jeweils ca. 60.000 bis 65.000 € kosten und wären kurzfristig im laufenden Schulbetrieb nicht ohne Weiteres durchzuführen.
Da bei beiden Schulvorschlägen in Frage gestellt werden muss, ob nach Erstellung eines Raumkonzepts der dann festgelegte Standort für die sanitären Anlagen noch sinnvoll ist, wird von der Umsetzung abgeraten, um sich nicht künftige bessere Lösungsmöglichkeiten zu verbauen.
Die Gebäudebewirtschaftung hat daher den Vorschlag gemacht, eine Toilettencontaineranlage (3 Damen- und 2 Herrentoiletten sowie 2 Pissoirs) für die Schüler und Schülerinnen vor den jetzigen Außentoiletten zu installieren und die Außentoilettenanlage für die Lehrkräfte umzuplanen. Die Kapazität der Außentoiletten würde den Anspruch für die Lehrkräfte abdecken. Die baulichen Umbauarbeiten sind verhältnismäßig gering und ggfs. während des Schulbetriebs möglich.
Dieser Lösungsansatz wäre dann eine vorrübergehende, aber auch relativ schnell umzusetzende Lösung. Mit dem Kauf der Toilettenanlage stände diese dann später auch weiterhin für andere Zwecke, beispielsweise für öffentliche Veranstaltungen oder andere Umbaumaßnahmen, zur Verfügung. Hier liegt ein Kaufangebot in Höhe von 28.000 € vor. Ebenfalls wurde eine Anmietung eines Toilettencontainers geprüft. Diese rechnet sich aber nur bei einer Nutzungsdauer von weniger als 4 Jahren und kommt daher nicht in Betracht.
Zum Kaufpreis von 28.000 € kämen noch Installationskosten (Herstellung des Standplatzes, Zuleitung für Wasser, Strom, Abwasserleitung, Herrichtung der vorhandenen Sanitäranlagen, Zugangsschaffung) in Höhe von rd. 29.000 € hinzu.
Der Kauf eines Toilettencontainers sowie sämtliche weitere Umbauarbeiten wurden nicht im Haushalt 2023 eingeplant. Eine Deckung innerhalb des vorhandenen Investitionsbudgets 220 wird zu Lasten der Maßnahme „Neu- und Umbau der Oberschule“ vorgeschlagen. Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Deckung zu Lasten der Maßnahme „Neu- und Umbau der Oberschule“ Anlage/n:-/-
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