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Beschlussvorschlag:Die anliegenden Schulbezirkssatzungen für den Primar- und den Sekundarbereich I werden um das in Zuständigkeit der Stadt Westerstede stehende Schulgebiet des „Dorfes Edewecht“ erweitert und mit den angegebenen redaktionellen Änderungen zum nächstmöglichen Zeitpunkt beschlossen. Sachverhalt:Der Kreistag hat entschieden, dass der Landkreis Ammerland die Aufgabe der Unterbringung der Schutzsuchenden in einer Sammelunterkunft im sogenannten „Dorf Edewecht“ temporär von den Gemeinden übernehmen wird.
Hierfür wird derzeit eine gemeinsame Sammelunterkunft für bis zu 480 Schutzsuchende für das Ammerland in der Gemeinde Edewecht errichtet.
Die Trägerschaft für die Errichtung und den Betrieb der Sammelunterkunft liegt dabei beim Landkreis Ammerland. Die sich für die Gemeinde Edewecht aus der örtlichen Zuständigkeit ergebende besondere Verantwortung soll von allen kreisangehörigen Gemeinden gleichermaßen getragen werden.
Unabhängig von der melderechtlichen Zuordnung werden die im Dorf Edewecht untergebrachten Schutzsuchenden nach dem allgemein gültigen Verteilerschlüssel den kreisangehörigen Kommunen zugeordnet und fallen in deren Zuständigkeitsbereich. Die Grundsätze der örtlichen Zuständigkeit finden insofern für das Dorf Edewecht keine Anwendung.
Für die Beschulung der im Dorf Edewecht untergebrachten schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen bedeutet dies, dass diese auch entsprechend der Zuordnung der Schutzsuchenden auf die kreisangehörigen Gemeinden zu erfolgen hat.
Vereinbarungsgemäß sind hierfür von allen kreisangehörigen Gemeinden Satzungen zu erlassen, die als Schulbezirk für den Primar- und Sekundarbereich den ihnen zugewiesenen Teil der Sammelunterkunft umfassen. Für die Stadt Westerstede bedeutet dies, dass eine Regelung für ca. 23 schulpflichtige Kinder und Jugendliche zu treffen ist.
Eine Aufnahme wäre nach den Vorgaben des Landes grundsätzlich in allen Schulformen und Schulen möglich. Nach Möglichkeit soll eine Aufnahme altersgerecht und schulformgerecht (gemäß Leistungsniveau) in die Regelklassen erfolgen. Für die Klassenbildung an den betroffenen allgemein bildenden Schulen gelten grundsätzlich die Regelungen des Erlasses „Klassenbildung und Lehrkräftestundenzuweisung an den allgemein bildenden Schulen“.
Vor Ort ist auf eine ausgewogene Verteilung zu achten. Um die Schülerströme nicht nur unter Berücksichtigung der Aufnahmekapazitäten sondern auch unter Würdigung der Gesamtumstände lenken zu können, wird daher vorgeschlagen, für den Grundschulbereich eine Reihenfolge der Aufnahme wie folgt festzulegen:
Für die Beschulung im Sekundarbereich I müssten die Schulbezirke der Oberschule und des Gymnasiums entsprechend erweitert werden.
Der Landkreis Ammerland organisiert auf eigene Kosten die erforderlich werdende Schülerbeförderung. Aus Sicht der Schülerbeförderung spricht nichts gegen die vorgeschlagene Beschulung.
Mit den betroffenen Schulleitungen wurde die Vorgehensweise entsprechend abgesprochen und von diesen mitgetragen.
Mit Anpassung der Satzungen wurden ebenfalls redaktionelle Änderungen vorgenommen, die in rot markiert sind und bei dieser Gelegenheit zu beschließen wären. Finanzielle Auswirkungen:-/- Anlage/n:- Satzung über die Festlegung von Schulbezirken in der Stadt Westerstede - Satzung über die Festlegung der Schulbezirke für den Sekundarbereich I der Schulen in Trägerschaft der Stadt Westerstede
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