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Beschlussvorschlag:Dem Rat wird vorgeschlagen, das Feuerwehrgerätehaus entsprechend der im Feuerwehrausschuss noch vor zu stellenden Planung auf dem Grundstück Flurstück 117/2, Flur 40, Gemarkung Westerstede zu errichten. Dem Haushaltsausschuss wird empfohlen, die für diese Planung benötigten Haushaltsmittel im Jahr 2018 bereitzustellen und entsprechende Verpflichtungsermächtigung im 1. Nachtrag 2017 einzuplanen.
Sachverhalt:In der Verwaltungsausschusssitzung am 03.11.2015 wurde auf Vorschlag des Feuerwehrausschusses vom 06.10.2015 beschlossen, zur Verbesserung der räumlichen Situation der Ortsfeuerwehr Hollwege ein neues Feuerwehrhaus zu bauen. Das dafür notwendige Grundstück wurde nach Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 23.08.2016 erworben. Mit den entsprechenden Planungen zum Neubau eines Feuerwehrgerätehauses auf dem an der Straße „Am Wehlen“ in Hollwege liegenden Teilstück des o.g. Grundstückes wurde das Planungsbüro pSH Ingenieure und Architekten, Sven Harms, Bad Zwischenahn beauftragt. Die in der Anlage beigefügte Planung wurde mit den Stadtbrandmeistern sowie der Ortsfeuerwehr erörtert. Sie wird von Seiten der Feuerwehr begrüßt und erfüllt deren Anforderungen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Ortsfeuerwehr Hollwege im Rahmen der strategischen Ausrichtung der Westersteder Feuerwehr zukünftig die Aufgabe hat, die Logistik sicher zu stellen. Aus dem Grund wird derzeit von den Kameraden auch der Gerätewagen Logistik hergerichtet. Nach geringfügigen Veränderungen, die sich aus den letzten Gesprächen ergeben haben, werden die aktuellen Entwürfe vom Planer Herrn Sven Harms in der Sitzung vorgestellt. Im Hinblick auf die derzeitig in Ausschreibungsverfahren zu verzeichnende Kostenentwicklung wird mit Baukosten von mehr als 950.000,--€ gerechnet. Da das Grundstück derzeit verpachtet ist und erst zum 01.11.2017 fristgerecht gekündigt werden konnte, ist ein Baubeginn erst Anfang 2018 möglich.
Finanzielle Auswirkungen:Planungskosten in Höhe von rd. 50.000,--€ (für 2017 eingeplant) Baukosten in Höhe von rd. 1 Mio. €, die in 2018 fällig werden und für die in 2017 entsprechende Verpflichtungsermächtigungen vorzusehen sind.
Anlage/n:Ansichts- und Grundrisszeichnungen des ersten Entwurfs
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