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Vorlage - 17/0161-01  

 
 
Betreff: Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Ortsfeuerwehr Hollwege
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
17/0161
Federführend:Leitung Dezernat I Bearbeiter/-in: Hinrichs, Hilke
Beratungsfolge:
Feuerwehrausschuss Vorberatung
18.09.2017 
Sitzung des Ausschusses für Feuerwehr, Sicherheit und Ordnung geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Westerstede Entscheidung
26.09.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Dem Rat wird vorgeschlagen, das Feuerwehrgerätehaus entsprechend einer der vorgestellten Varianten auf dem Grundstück Flurstück 117/2, Flur 40, Gemarkung Westerstede zu errichten.

Die dafür notwendigen Haushaltsmittel für die Varianten 1a, 2a und 2b sind bereits als Verpflichtungsermächtigung für 2018 eingeplant.

 


Sachverhalt:

Nachdem am 03.11.2015 in der Verwaltungsausschusssitzung beschlossen wurde, zur Verbesserung der Raumsituation der Hollweger Feuerwehr ein neues Feuerwehrhaus zu bauen, und nach intensiver Prüfung der Alternativen auf und an dem Grundstück des bisherigen Standorts das o.g. Grundstück an der Straße „Am Wehlen“ in Hollwege für diesen Zweck erworben wurde, wurde in der letzten Feuerwehrausschusssitzung nunmehr die erste Planung vorgestellt.

 

Dieser Entwurf entsprach zwar dem Auftrag der Gremien, ein ortsbildgerechtes Gebäude für diesen exponierten Standort am Ortseingang zu entwickeln. Aufgrund der für Feuerwehrgerätehäuser bislang ungewohnt hohen Kosten wurde die Verwaltung aber beauftragt, eine Alternativplanung vorzulegen.

 

Daraufhin ist ein raumoptimierter Entwurf entwickelt worden, der mit den Kameradinnen und Kameraden der Ortsfeuerwehr Hollwege sowie den Stadtbrandmeistern erörtert wurde.

 

Die Feuerwehrkameradinnen und -kameraden der Ortsfeuerwehr Hollwege erklärten im letzten Abstimmungsgespräch einstimmig, dass sie gegen eine Doppelnutzung von Räumlichkeiten in der Fahrzeughalle seien, wenn hierfür die Fahrzeuge getauscht werden müssten. Zudem würden entsprechende räumliche Kapazitäten fehlen, wo die Container während des Zelttrocknens gelagert werden können, da der Gerätewagen Logistik (GW-L) in dem Fall die komplette obere Halle einnehme.

 

Als Ergebnis zum Abstimmungsgespräch mit der Ortsfeuerwehr Hollwege wurde eine Variante 2b ausgearbeitet, die von derselben kompakten Bauweise, aber einer etwas größeren Lagerfläche ausgeht, in der das Zelt während des Trocknens vollständig Platz hat.

 

Im Hinblick auf diese Bedenken gegen eine gelegentlichen „Teilinanspruchnahme“ der Fahrzeughalle während der Trocknungsphase hat der Planer die in der letzten Feuerwehrausschusssitzung vorgestellte Variante 1 noch um eine weitere ergänzt, in der dieser Problematik durch eine Vergrößerung des Lagerraums Rechnung getragen wird.

 

Variantenvergleich:

 

Auswahlkriterien

Variante 1a

Variante 1b

Variante 2a

Variante 2b

Raumprogramm

EG 392,56 m²

OG 150,22 m²

EG 408,18m²

OG 150,22 m²

EG 337,44 m²

OG 131,29 m²

EG 368,70 m²

OG 131,29 m²

Kosten

1.004.071,53€

1.131.663,82€

976.810,79€

1.005.932,47€

Besonderheiten

  • Aufgelockerte Bauweise
  • Beim Trocknen des Zeltes ragt eine Ecke in die Fahrzeughalle, die Container sind umzustellen, auch dafür wäre ein Fahrzeugtausch nötig, damit der Sicherheitsbereich des Einsatz-fahrzeuges nicht betroffen ist.
  • Aufgelockerte Bauweise
  • Das Zelt passt vollständig in den Lagerraum
  • Kompakte Bauweise
  • Arbeiten bei geöffneter Ladeklappe möglich – ausreichend Rangier- und Ladefläche, kurze Wege zwischen Lagerraum und GW-Logistik
  • Beim Trocknen des Zeltes muss die Fahrzeughalle mitgenutzt werden, dafür ist entweder ein Fahrzeugtausch oder ein Zurücksetzen des Gerätewagens bis direkt vor die Tür notwendig, die Container sind wie bei 1a umzustellen.
  • Kaum Platz für Regale an der Wand wegen des Platzes für das aufgebaute Zelt
  • Staumöglich-keiten über dem Hausanschluss-raum und der Stiefelwäsche/ cont. Kleidung, ggf. erweiterbar
  • Kompakte Bauweise
  • Arbeiten bei geöffneter Ladeklappe möglich – ausreichend Rangier- und Ladefläche, kurze Wege zwischen Lagerraum und GW-Logistik
  • Das Zelt passt vollständig in den Lagerraum
  • Staumöglich-keiten über dem Hausanschluss-raum und der Stiefelwäsche/ cont. Kleidung, ggf. erweiterbar

Votum der Ortsfeuerwehr

Aus feuerwehr-taktischer Sicht in Ordnung, aus optischer Sicht bevorzugt.

Übersteigt das Angebot der Variante 1a, insofern unproblematisch

In den Vorbesprechungen abgelehnt, weil keine Entwicklungs-möglichkeiten

Aus feuerwehr-taktischer Sicht in Ordnung

 

Alle Varianten werden dem Ausschuss vorgestellt, sind aber auch als Anlage mit detaillierter Kostenaufstellung und -vergleich sowie dem vergleichenden Raumprogramm beigefügt. Bei der Visualisierung haben wir uns auf die Hauptvarianten beschränkt.

 

Alle vier Varianten sind aus feuerwehrtaktischer Sicht akzeptabel, wenn auch die Variante 2a nach Auffassung des Stadtbrandmeisters „am Limit geplant“ ist, also keine Entwicklungsmöglichkeiten lässt. Vor dem Hintergrund der Kosteneinsparung schlägt die Verwaltung vor, Variante 2a zu bevorzugen, zumal der Trockenvorgang nur an einigen Tagen im Jahr vorkommt und der Rest des Jahres ausreichend Platz vorhanden ist. Auch wenn sicherlich die Einsatzhäufigkeit des Zeltes bei entsprechender Verfügbarkeit und damit auch die Belegtage steigen werden. Für die Variante 1b sind für 2018 keine ausreichenden Mittel eingeplant.

 

Die Ortsfeuerwehr Hollwege hat sich im Ergebnis aus rein feuerwehrtaktischen Gründen für die Varianten 2b und 1 gleichermaßen ausgesprochen, Variante 1 werde aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes bevorzugt, so der Ortsbrandmeister.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 


Anlage/n:

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 19 3 2017_03_14 Visualisierung Entwurf V1 (1278 KB)      
Anlage 20 4 2017_08_30_Entwurf V2 Visualisirung (1049 KB)      
Anlage 2 5 2017_04_05 Entwurf V1a GR EG 1_100 (267 KB)      
Anlage 3 6 2017_04_05 Entwurf V1a GR OG 1_100 (284 KB)      
Anlage 4 7 2017_04_05 Entwurf V1a Grundstück 1_200 (565 KB)      
Anlage 5 8 2017_08_30 Entwurf V1b GR EG (539 KB)      
Anlage 6 9 2017_08_30 Entwurf V1b GR OG (547 KB)      
Anlage 7 10 2017_08_30 Entwurf V1b Grundstück (1032 KB)      
Anlage 8 11 2017_08_30_ Entwurf V2a GR EG (594 KB)      
Anlage 9 12 2017_08_30_ Entwurf V2a GR OG (587 KB)      
Anlage 10 13 2017_08_30_ Entwurf V2a Grundstück (898 KB)      
Anlage 11 14 2017_08_30 Entwurf V2b GR EG (230 KB)      
Anlage 12 15 2017_08_30 Entwurf V2b GR OG (225 KB)      
Anlage 13 16 2017_08_30 Entwurf V2b Grundstück (480 KB)      
Anlage 14 17 2017_08_30 Entwurf V2b Ansicht Nord (898 KB)      
Anlage 15 18 2017_08_30 Entwurf V2b Ansicht Ost (835 KB)      
Anlage 16 19 2017_08_30 Entwurf V2b Ansicht Süd (937 KB)      
Anlage 17 20 2017_08_30 Entwurf V2b Ansicht West (485 KB)      
Anlage 18 21 2017_08_30 Entwurf V2b Flächen (480 KB)      
Stammbaum:
17/0161   Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Ortsfeuerwehr Hollwege   Leitung Dezernat I   Beschlussvorlage
17/0161-01   Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Ortsfeuerwehr Hollwege   Leitung Dezernat I   Beschlussvorlage