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Beschlussvorschlag:Die als Anlage beigefügte geänderte Entgeltordnung für das Hössensportzentrum wird beschlossen. Sachverhalt:Der Rat hat in seiner Sitzung am 14.12.2021 die Entgeltordnung des Hössensportzentrums beschlossen.
Es wird vorgeschlagen, folgende Änderungen der Entgeltordnung vorzunehmen, die auch der Anlage (gelb markiert) zu entnehmen sind:
I. Hössenbad
Die AOK hat die Vereinbarung mit dem Hössensportzentrum zur Gewährung von Ermäßigungen für den Schwimmbadeintritt nicht verlängert, so dass diese Ermäßigungen aus der Entgeltordnung entfallen.
II. Herberge
Die Steigerungen der Lebensmittelpreise erfordern eine Änderung der Preisgestaltung für die Verpflegung. Es wird vorgeschlagen, den Preis für das Frühstück von 6,50 € auf 8 €, für das Mittagessen von 8,50 € auf 10 € und für das Abendessen von 6,50 € auf 9 € zu erhöhen. Der Preis für die Verpflegung in Vollpension erhöht sich somit von 21,50 € auf 27 €. Die Preise für die Übernachtung inklusive Vollpension erhöhen sich daher wie in der anliegenden Entgeltordnung dargestellt. Es wird zunächst nur diese moderate Erhöhung vorgeschlagen, da das Hössensportzentrum hauptsächlich Stammgäste beherbergt, die bereits ab Januar 2022 eine Umstrukturierung der Preise und damit verbundene Preiserhöhungen zu akzeptieren hatten.
III. Catering
Das Entgelt für die Catering-Dienstleistungen wird einzelvertraglich vereinbart, orientiert sich bisher aber an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Werkstätten nach dem SGB XII. Aktuell wird für das Catering an die Westersteder Schulen 3,57 € und an die Kindergärten 3,37 € pro Essen berechnet. Das Essen wird frisch im Hössensportzentrum gekocht und an die Schulen und Kindergärten geliefert. Die Preisgestaltung hat sich als unwirtschaftlich erwiesen. Bereits im letzten Jahr wurden daher die Preise für das Catering nach Bad Zwischenahn auf 4,30 € pro Essen erhöht. Es wird vorgeschlagen, die Preise für das Catering an Westersteder Schulen und Kindergärten ab dem Schuljahr 2023/2024 ebenfalls auf 4,30 € pro Essen zu erhöhen. Die Orientierung an die Gemeinschaftsverpflegung sollte aus der Entgeltordnung entfallen.
Für die Lieferung an die Schulen und Kitas in Bad Zwischenahn wird ab dem Schuljahr 2023/2024 eine vertragliche Vereinbarung von 4,40 € pro Essen angestrebt.
Da es immer eine hohe Priorität hatte, den Kindern in den Schulen und Kitas ein günstiges Mittagessen anzubieten, könnte die Überlegung angestellt werden für die Westersteder Kinder einen Zuschuss über den Sozialetat zu gewähren. Hierüber hätte der Sozialausschuss zu beraten.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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