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Beschlussvorschlag:
Dem Schützenverein Ocholt e.V. wird für die Erneuerung der Toilettenanlage in der vereinseigenen Schießsportanlage ein Zuschuss im Rahmen der Drittelförderung des Sportstättenprogramms in Höhe von höchstens 6.867,00 € bewilligt.
Sachverhalt:Die geplante Maßnahme sowie die sportfachliche Notwendigkeit sind detailliert im Antragsschreiben formuliert. Der Förderbetrag in Höhe von 6.867,00 € entspricht der Drittelförderung des Sportstättenförderprogramms.
Altförderungen liegen zur Anrechnung nicht vor und wirken sich daher nicht auf die beantragte Fördersumme aus. Es wird vorgeschlagen, die Förderung in Höhe von 6.867,00 € zu bewilligen.
Die Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn der Maßnahme wurde dem Verein bereits mit Schreiben vom 08. Februar 2023 erteilt. Hieraus kann allerdings kein Anspruch auf eine Förderung hergeleitet und dadurch eventuell auftretende Finanzierungslücken müssten ggfs. anderweitig geschlossen werden. Der Schützenverein Ocholt - Howiek e.V. ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Anlage/n:
Antragsunterlagen vom Schützenverein Ocholt-Howiek e.V.
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