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Beschlussvorschlag:Die Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung einer Wettbürosteuer in der Stadt Westerstede wird beschlossen. Sachverhalt:Mit Urteil vom 20.09.2022 hat das Bundesverwaltungsgericht in drei Verfahren die kommunale Wettbürosteuer für unzulässig erklärt, da sie den bundesrechtlich im Rennwetten- und Lotteriegesetz geregelten Steuern gleichartig sei. Da in dem Urteil weiterhin ausgeführt wurde, dass eine Lenkung des örtlichen Sportwettenangebots durch eine zusätzliche Aufwandssteuer ausscheide, ist auch für eine andere Bemessungsgrundlage kein Raum, sodass die Wettbürosteuersatzung vollständig aufzuheben ist. Finanzielle Auswirkungen:Bisher wurde keine Steuer festgesetzt, sodass sich lediglich in der Planung ein Minderertrag von 20.000 € ergibt. Anlage/n:
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