Bürgerinformationssystem
Beschlussvorschlag:Ab 01.08.2017 wird die Inanspruchnahme des Betreuungsangebotes der Kindertagesstätten in den Sommerferien gebührenpflichtig angeboten. Dabei wird pro Woche ¼ des monatlich regelmäßig zu zahlenden Elternbeitrages erhoben. Eine Gebührenbemessung nach Tagen wird nicht vorgenommen.
Sachverhalt:Zum Wohl der Kinder ist eine durchgehende dreiwöchige Ferienzeit von der Kindertagesstätte im Leitbild der Kindertagesstätten verankert. Alle Kindertagesstätten – auch die unter anderer Trägerschaft – haben sich mittlerweile auf einheitliche dreiwöchige Schließzeiten in den Sommerferien verständigt. Die Schließzeiten werden den Eltern bereits bei der Platzvergabe mitgeteilt, so dass diese entsprechend planen können. Für Eltern, die die Betreuung während der Schließzeit nicht anderweitig sicherstellen können, wird in diesem Jahr im Kindergarten Fröbelstraße und im nächsten Jahr im Kindergarten Schützenbusch eine Ferienbetreuung angeboten. Für die Sommerferien 2017 nehmen diese mit heutigem Stand 55 Kinder in Anspruch. 10 Kinder kommen dabei aus anderen Einrichtungen. Die Betreuung wird in diesem Jahr vornehmlich von Mitarbeiterinnen der DRK-Kindertagesstätten Fröbelstraße und 3 freiwilligen Erzieherinnen aus anderen städtischen Einrichtungen erfolgen. Im nächsten Jahr wird die Betreuung dann vornehmlich durch die städtischen Mitarbeiterinnen durchgeführt. Vorgesehen ist dann ein jährlicher Wechsel der Einrichtungen Fröbelstraße und Schützenbusch.
Bisher haben alle Einrichtungen ihre Ferienbetreuung individuell organisiert. Die Inanspruchnahme einer Ferienbetreuung wurde abgefragt und in der jeweiligen Einrichtung mit eigenem Personal sichergestellt. Das Angebot war bisher unentgeltlich. Dies hatte jedoch zur Folge, dass immer mehr Eltern einen Bedarf gemeldet, diesen dann jedoch tatsächlich nicht in Anspruch genommen haben. Auch die Schließzeiten wurden unterschiedlich gestaltet. So gab es jährliche Schließzeiten von einer bis zu 5 Wochen. Im Hinblick auf die einheitlichen Elternbeiträge in den Einrichtungen sollten jedoch auch gleiche Leistungen vorgehalten und die gesamte Schließzeit auf 4 Wochen jährlich einheitlich festgelegt werden. Hierbei entfallen dann bereits 3 Wochen auf die Sommerferien und die restlichen Tage auf Brücken- und Fortbildungstage. Bei der aktuellen Berechnung der Elternbeiträge sind diese Zeiten bereits unberücksichtigt geblieben, sodass die Erhebung eines Beitrages für die Inanspruchnahme der zusätzlichen Leistung gerechtfertigt ist. Hier wird pro Woche ¼ des monatlich regelmäßig zu zahlenden Elternbeitrages empfohlen. Die Anmeldung und Organisation der benötigten Ferienbetreuung soll über das Amt für Bildung und Leben erfolgen. Aus Vereinfachungsgründen ist das Angebot nur wochen- und nicht tageweise zu buchen.
Finanzielle Auswirkungen:Bei einer durchgängigen Inanspruchnahme von 55 Kindern der niedrigsten Beitragsstufe und einer Betreuungszeit von 5 Stunden entstehen Mehreinnahmen von jährlich 3.800 €.
Anlage/n:-/-
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||