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Beschlussvorschlag:Der Rat der Stadt Westerstede beschließt, dass die Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2024 mit folgenden Rahmenbedingungen geführt werden:
1) Die Haushaltsberatungen werden in den nächsten Monaten mit dem Ziel verfolgt, dass sich der Fehlbetrag des Ergebnishaushalts 2024 und der Folgejahre nicht weiter erhöht.
2) Die Fachamtsbudgets werden zur Kenntnis genommen. Die Fachausschüsse können in den Haushaltsberatungen darauf zurückgreifen. Mehrbedarfe sind möglichst aus dem Gesamthaushalt zu decken.
3) Das Investitionsprogramm ist unter Berücksichtigung der Haushaltsreste aus Vorjahren neu aufzustellen.
4) Die Entschuldung soll fortgeführt werden. Es sind keine Kreditaufnahmen für das Jahr 2024 vorgesehen.
Sachverhalt:Im Laufe des Jahres 2023 werden erfahrungsgemäß weitere Beschlüsse gefasst, die sich auf die Haushaltswirtschaft der Stadt Westerstede auswirken werden. Es sollte darauf hingewirkt werden, dass sich das lfd. Defizit nicht weiter erhöht. Vielmehr ist es unabdingbar, weitere Erträge zu genieren oder Aufwendungen zu reduzieren, um den Fehlbetrag von 3,7 Mio. € zu reduzieren. Es gilt die Eigenfinanzierungskraft der Stadt Westerstede weiter zu stärken.
Zum jetzigen Zeitpunkt können die planerischen Fehlbeträge lediglich durch den Rückgriff auf die Überschussrücklagen gedeckt werden.
Das Investitionsprogramm 2024 muss neu aufgestellt werden. Aufgrund der Corona-Pandemie konnte eine Vielzahl von Investitionsmaßnahmen nicht umgesetzt werden. Für eine seriöse Haushaltsplanung ist es notwendig, dass die Maßnahmen neu in den Haushalt 2024 berücksichtigt werden.
Weiterhin ist es nicht vorgesehen, dass die Stadt Westerstede im Haushaltsjahr 2024 einen Kredit aufnehmen muss.
In der Sitzung wird die Rahmenvorgabe vorgestellt.
Hinweis: Durch die Tarifeinigung im öffentlichen Dienst zeichnet sich allerdings bereits jetzt im Budget 125 (Personal) ab, dass die ursprüngliche Finanzplanung für das Haushaltsjahr 2024 nicht ausreichend sein wird. Für die Finanzplanung 2024 ist im Jahr 2022 eine Steigerungsrate von 4 % angenommen worden. Allein durch die neue Tarifeinigung ist allerdings eine Steigerungsrate von 6 % zu kalkulieren. In diesem Zusammenhang ist davon auszugehen, dass es auch im Besoldungsbereich zu Anpassungen kommen wird. Auch das Maßnahmenpaket im Kita-Bereich war bei der Haushaltsplanung 2023 noch nicht vollständig eingerechnet. Die konkrete Hochrechnung der Personalkosten kann allerdings erst nach Umsetzung des neuen Tarifabschlusses ermittelt und zur Haushaltsplanung 2024 vorgestellt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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