Bürgerinformationssystem

Vorlage - 23/1483  

 
 
Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2021 und Entlastung der Betriebsleitung des Eigenbetriebs Hössensportzentrum Westerstede
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Leitung Dezernat II Bearbeiter/-in: Busch, Rico
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss
Rat der Stadt Westerstede Entscheidung
27.06.2023 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Das Ergebnis und der Lagebericht 2021 des Eigenbetriebs Hössensportzentrum werden in der vorliegenden Fassung festgestellt. Der Betriebsleitung wird die Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2021 stellt gleichzeitig die Schlussbilanz des Eigenbetriebs dar. Das Sondervermögen ist in den Stadthaushalt zu überführen. Das nicht gedeckte Defizit ist mit den Überschussrücklagen der Stadt Westerstede zu verrechnen (Ergebnisverwendungsbeschluss).

 

Dieser Beschluss ergeht vorbehaltlich der Zustimmung des Rechnungsprüfungsamts.


Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Westerstede hat in seiner Sitzung am 21.03.2023 einen Vorbehaltsbeschluss über den Beschluss des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs Hössensportzentrum gefasst. Eine vorherige Beschlussfassung über den Betriebsausschuss ist somit obsolet.

 

Der Sportausschuss wurde über das Jahresergebnis in seiner Sitzung am 13.03.23 im Rahmen einer Informationsvorlage in Kenntnis gesetzt.

 

Der Wirtschaftsplan 2021 wies einen planerischen Fehlbetrag in Höhe von - 586.500 € aus.

 

Das tatsächliche Jahresergebnis beziffert sich auf -800.521,14 €. Der Unterschiedsbetrag liegt darin begründet, dass im Jahr 2021 die anteilige Erstattung der Aufwendungen für das Schwimmbadpersonal aus dem Stadthaushalt von rund 312.700 € nicht erfolgt ist. Unter Annahme der Buchung liegt das tatsächliche Jahresergebnis bei -487.821,14 € und befindet sich somit vollständig im anvisierten Plansoll.

 

Im Stadthaushalt wurden Aufwendungen zur Deckung einer überplanmäßigen Ausgabe herangezogen, um eine Rückstellung für die Kreis-u. Finanzausgleichsumlage zu bilden. Es wird hier auf die Sitzung des Rates vom 14.12.2021, Top 6.3.3, Beschlussvorlage 21/1156, verwiesen.


Finanzielle Auswirkungen:

 


Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Jahresabschluss 2021_EB Hössensportzentrum (3116 KB)