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Sachverhalt:Mit Inkrafttreten des novellierten NKiTaGs zum 01.08.2018 liegt die vorschulische Sprachförderung in der Verantwortung der Fachkräfte in den Kindergärten. Aufgabe ist, die Kinder mit Sprachförderbedarf individuell, differenziert und alltagsintegriert zu fördern. Hierzu ist die gezielte Beobachtung und Dokumentation von Sprachentwicklung unabdingbar. Mit Hilfe der so gewonnenen Erkenntnisse wird eine Förderplanung für die Kinder mit erhöhtem Sprachförderbedarf erstellt. Diese bildet auch die Grundlage für das anschließende Entwicklungsgespräch mit den Erziehungsberechtigten.
Zur Bewältigung der Aufgabe stellt das Land Niedersachsen dem örtlichen Jugendhilfeträger, also dem Landkreis, gem. § 31 NKitaG eine besondere Finanzhilfe zur Verfügung, die dieser an die einzelnen Kommunen weiterleitet. Voraussetzung für die Auszahlung der Finanzhilfe ist ein einheitliches regionales Konzept zur systematischen alltagsintegrierten Sprachbildung und Sprachförderung in den Kindertageseinrichtungen, das einen tragfähigen Rahmen für eine verbindliche und effektive Zusammenarbeit aller Fachkräfte und Institutionen im Landkreis Ammerland bildet.
Das Konzept trägt entscheidend zu Qualität, Nachhaltigkeit und Erfolg von systematischer Sprachbildung und Sprachförderung und langfristig zur Verbesserung der Sprachkompetenz aller Kinder im Elementarbereich bei. Es wird durch die Koordinierungsstelle „Sprachbildung und Sprachförderung im Elementarbereich“ in Kooperation mit der Lenkungsgruppe des Landkreises jährlich reflektiert und fortgeschrieben.
Die vom Land zur Verfügung gestellten Mittel stehen zu 85 % den Kindertageseinrichtungen für zusätzliche Personalkosten zur Verfügung. Die Mittel werden auf alle Kindergartengruppen gleichermaßen verteilt, um eine möglichst breite Umsetzung der Aufgabe der systematischen und alltagsintegrierten vorschulischen Sprachförderung zu gewährleisten. Es sollen möglichst alle Fachkräfte in die vorschulische Sprachförderung einbezogen werden und für diese Querschnittsaufgabe auch zusätzliche Personalstunden erhalten. Für alle Kindergartengruppen in Westerstede steht im Kitajahr 2022/23 ein Gesamtbetrag von rd. 70.300 € zur Verfügung. Umgerechnet erhält jede Regelkindergartengruppe in Westerstede derzeit 1,5 Sprachförderstunden zusätzlich.
15 % der besonderen Finanzhilfe stehen für begleitende Strukturen wie Qualifizierung und Fachberatung zur Verfügung. Aus diesen Mitteln werden Langzeit-, Einzel- und Teamfortbildungen, aber auch Materialien (Spiele, sprachanregende Raumausstattung, Fach- und Kinderbücher zur Sprachbildung und Sprachförderung, Materialien zum Thema Flucht/ Migration/Vielfalt, Videokameras zur Reflexion von Kommunikationsverhalten etc.) finanziert. Diese Materialien können von den Kindertageseinrichtungen einzeln oder zu themenspezifischen Materialboxen zusammengefasst ausgeliehen werden.
Die Kriterien zur Verteilung der Personalkosten sowie zur Verwendung für Qualifizierung und Fachberatung sind den Bedarfen und Voraussetzungen im Landkreis flexibel und fortlaufend anzupassen.
Der örtliche Jugendhilfeträger hat die Koordination der alltagsintegrierten Sprachbildung und Sprachförderung im Elementarbereich an die Kreisvolkshochschule Ammerland gGmbH übertragen. Die dort seit 2011 angesiedelte Koordinierungsstelle ist für die fachliche Planung, Organisation, Durchführung und Evaluation aller diesen Bereich betreffenden Maßnahmen zuständig. Die Koordinierungsstelle unterstützt die Kindertageseinrichtungen bei der Erstellung und/oder Weiterentwicklung ihrer Sprachkonzeptionen durch Prozessbegleitung und Coaching.
Die Fachkoordinatorin der KVHS Ammerland, Katrin Eid, wurde zur Sitzung eingeladen. Sie berichtet über ihre Arbeit und gibt einen Ausblick über mögliche Maßnahmen zur Behebung von Entwicklungsdefiziten von Kitakindern.
Die in der Anlage beigefügten Anträge wurden ebenfalls für den Schulbereich in der letzten Sitzung des Schulausschusses behandelt. Hier wurde beschlossen, die nach der Förderrichtlinie zum Sonderfonds Bildung berechtigten Antragsteller (hierzu gehören auch die Kitas) zu motivieren, entsprechende Anträge zur Behebung von Entwicklungsdefiziten zu stellen, über die in der Herbstsitzung des Schulausschusses entschieden werden könnte. Anlage/n:- Antrag der CDU-Stadtratsfraktion - Antrag der FWG-Stadtratsfraktion Wir Ammerländer - Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchungen 2023 des NLAGs
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