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Beschlussvorschlag:Die anliegende Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis der Stadt Westerstede wird beschlossen. Sachverhalt:Die derzeitige Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) der Stadt Westerstede ist zum 01.01.2002 in Kraft getreten. Seit dem Erlass der Satzung hat es bisher keine Satzungsänderungen gegeben.
Die Gebührensätze der Verwaltungskostensatzung orientieren sich an der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO). In der AllGO hat es seit 2001 einige Änderungen gegeben, sodass die Verwaltungskostensatzung entsprechend anzupassen ist. Die Änderungen der Verwaltungskostensatzung orientieren sich zudem an den Gebührensätzen der umliegenden Gemeinden. Insbesondere, wenn in der AllGO ein Gebührenrahmen angegeben ist, erfolgte eine konkretere Betrachtung anderer Gemeinden, um eine wertmäßig ähnliche Gebühr festzulegen.
Insgesamt erfolgten nur leichte Änderungen der Gebührensätze bzw. Streichungen von Gebühren, welche nicht mehr zu erheben sind (z.B. Gebühr für den Verlust einer Hundesteuermarke). Des Weiteren sind einige Gebühren, die einen umfangreichen Gebührenrahmen aufwiesen, nun nach Zeitaufwand entsprechend der Entgelt- bzw. Besoldungsgruppe abzurechnen.
Die zu erlassende Verwaltungskostensatzung ist der Anlage zu entnehmen. Finanzielle Auswirkungen:Seit 2001 sind die allgemeinen Gebühren gestiegen. Die Anpassungen wurden entsprechend vorgenommen, sodass mit einem leichten Anstieg der Einnahmen zu rechnen ist. Anlage/n:Verwaltungskostensatzung –neu- Vergleich Verwaltungskostensatzung alt und neu
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