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Vorlage - 17/0171  

 
 
Betreff: Neubau eines Dorfgemeinschaftshauses in Gießelhorst
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Leitung Dezernat II Bearbeiter/-in: Eckholt, Paul
Beratungsfolge:
Kulturausschusses Vorberatung
15.05.2017 
Sitzung des Ausschusses für Kunst und Kultur ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Westerstede Entscheidung
20.06.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Dem Haushaltsausschuss wird empfohlen, die für den Neubau des Dorfgemeinschaftshauses in Gießelhorst zusätzlich benötigten Haushaltsmittel in Höhe von 182.000,00 Euro im Jahr 2018 bereitzustellen und eine entsprechende Verpflichtungsermächtigung im 1. Nachtragshaushaltsplan 2017 einzuplanen.

 


Sachverhalt:

In der letzten Fachausschuss-Sitzung wurde bereits die Planung zum Bau eines Dorfgemeinschaftshauses in Gießelhorst vor dem Hintergrund der Projektantragstellung im Rahmen der Verbunddorferneuerung Hüllstede - Gießelhorst - Garnholt kurz vorgestellt.

Die Planung sieht vor, der Dorfgemeinschaft Gießelhorst ein bedarfsgerechtes, vielfältig nutzbares Dorfgemeinschaftshaus zur Verfügung zu stellen. Das neue Gebäude soll in der Ortslage auf der Hofstelle zur Loye  an der Stellhorner Straße in räumlicher Nähe zum Gasthof Schwengels errichtet werden. Es soll  in einer konventionellen und einer dörflich angepassten Bauart und Gestaltung im Landhausstil ausgeführt werden. Der ausgewählte Standort konnte nach intensiver Vorplanung gefunden und das ca. 3.000 qm große Grundstück mittels Bauerlaubnisvertrag  gesichert werden.

Das so vorgestellte Bauvorhaben wurde für eine entsprechende Förderung nach ZILE angemeldet. Die Bewilligung der Maßnahme seitens des Amtes für Landesentwicklung steht jetzt in Aussicht. Konkreter Antragsgegenstand  ist der Neubau des DGH in einer dorf- und ortsbildgerechten Gebäudegestaltung samt Grunderwerb. Die Außenanlagen sollen mithilfe von Eigenleistungen des Dorfes hergestellt werden.

In der Sitzung werden die konkrete Planung und bauliche Ausführung vorgestellt. Die Umsetzung der Maßnahme soll nach dem Vorliegen der förderrechtlichen und finanziellen Voraussetzungen in den Jahren 2017 und  2018 erfolgen. Dafür sind die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen.

Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich gemäß Antrag auf  ca. 432.000 € einschließlich der Kosten für den Grunderwerb und aller Bau- und Nebenkosten. Dem gegenüber steht eine zu erwartende EU-Förderung in Höhe von ca. 228.970 € mit einer anteiligen Förderquote ca. 53 Prozent.

Für diese Maßnahme sind derzeit  250.000 € Jahr im Haushalt eingestellt, so dass in diesem Jahr mit dem Bau des DGH etwa ab Jahresmitte begonnen werden könnte. Darüber hinaus werden bei den Baukosten ca. 147.000 € und für den Grunderwerb ca. 35.000 € benötigt. Die zusätzlichen Mittel in Höhe von 182.000 € sind entsprechend einzuplanen, um die  Gesamtfinanzierung sicherzustellen.

Den Mehrkosten stehen gegenüber der bisherigen Planung Mehreinnahmen von 128.000 € aus den EU-Fördermitteln gegenüber.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

182.000 € zusätzlich im Produktkonto 57340.787100 im Haushaltsjahr 2018 (Ausgaben)

128.000 € zusätzlich im Produktkonto 53740.681100 im Haushaltsjahr 2018 (Einnahmen)

 

 


Anlage/n: