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Vorlage - 23/1517  

 
 
Betreff: Sonderfonds Bildung; Antrag der Stadtbücherei auf Bereitstellung von Mitteln zur Leseförderung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Bildung und Leben Bearbeiter/-in: Schulz, Andreas
Beratungsfolge:
Schulausschuss Entscheidung
09.10.2023 
Sitzung des Schulausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Dem Antrag der Stadtbücherei wird entsprochen. Der Haushaltsausschuss wird gebeten, die Mittel in Höhe von 4.900,00 € für die Anschaffung von Medien sowie der Kosten für eine Honorarkraft für die Leseförderung im Haushalt 2024 einzuplanen.


Sachverhalt:

Vor dem Hintergrund der Qualitätssicherung in Schulen und Kitas hatte sich der Schulaus­schuss in seiner letzten Sitzung dafür ausgesprochen, die Antragsberechtigten zu moti­vieren, Förderanträge zur Behebung von Entwicklungs- und Sprachdefiziten aus dem Sonderfonds Bildung zu stellen.

 

Die Stadtbücherei beantragt nunmehr die Bereitstellung von zusätzlichen Haushaltsmitteln in Höhe von rd. 4.900,00 € für die Anschaffung von Medien sowie für die Kosten des Einsatzes einer Honorarkraft für die Leseförderung.

 

Begründet wird der Antrag damit, dass das Thema „Leseförderung“ eine wichtige Grundlage für die Sprechentwicklung, Wortschatz und Sprachgefühl sei. Diese Grundlagen für die spätere Lese- und Bildungslaufbahn würden bereits ab dem 1. Lebensjahr eines Kindes gelegt. Besonders wichtig hierfür sei auch das Vorlesen, da dies die Konzentration stärke und den Kindern das Lesen lernen erleichtere.

 

Hierfür plant die Stadtbücherei die Anschaffung der im Antrag genannten Medien. Die Kosten hierfür betragen 3.305,00 €. Des Weiteren ist ein Angebot für Kinder ab 20 Monaten mit der Bezeichnung „Büchermäuse“ geplant, das in einem 14-tägigen Rhythmus stattfinden soll. Kinder können sich hier unter Anleitung zur Förderung der Sprach- und Lesekompetenz spielerisch mit Büchern und Geschichten beschäftigen. Für dieses Angebot ist der Einsatz einer Honorarkraft erforderlich. Hierfür fallen Kosten in Höhe von 1.600,00 € an.   

 

Grundsätzlich ist der Antrag damit nach den Richtlinien der Stadt Westerstede zum „Sonderfonds Bildung“ förderfähig. 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Investitionen

Auswirkungen Ergebnishaushalt

Einzahlungen (+) / Auszahlungen (-)

Haushaltsjahr 2024

Gesamtinvestition

-€-

Erträge (+)/

Aufwendungen (-)

-€-

Planungskosten

 

 

Abschreibungen

 

Anschaffungs-/Herstellungs-kosten

 

 

 

Personalaufwand

 

 

 

 

Unterhaltungsaufwand

 

Zuwendungen

 

 

Aufwand

 -4.900,00

Zuwendungen

 

 

Auflösungserträge

 

 

 

 

Entgelte/Gebühren

 

 

 

 

Lfd. Zuwendungen

 

Gesamtsumme

 

 

Gesamtsumme

 -4.900,00

 

Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 

Ja

Nein

 

Die Mehraufwendungen in Höhe von 4.900,00 € können nicht anderweitig aus dem für das Jahr 2024 festgelegten Budget 220 ausgeglichen werden. Diese sind aus Mitteln des Sonderfonds Bildung im Haushaltsjahr 2024 bei Produkt 27210 – Stadtbücherei – einzuplanen.


Anlage/n:

Antrag der Stadtbücherei i

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Sonderfonds Bildung Antrag Stadtbücherei (1714 KB)