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Vorlage - 23/1523  

 
 
Betreff: Sonderfonds Bildung; Aussetzung der Förderhöchstsumme
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Bildung und Leben Bearbeiter/-in: Pottek, Karen
Beratungsfolge:
Schulausschuss Entscheidung
09.10.2023 
Sitzung des Schulausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Die in der Richtlinie festgesetzte Förderhöchstsumme in Höhe von 50.000 € wird im Haus­halts­­jahr 2024 ausgesetzt.


Sachverhalt:

Vor dem Hintergrund der Qualitätssicherung in Schulen und Kitas hatte sich der Schulaus­schuss in seiner letzten Sitzung dafür ausgesprochen, die Antragsberechtigten zu moti­vieren, Förderanträge zur Behebung von Entwicklungs- und Sprachdefiziten aus dem Sonder­­­fonds Bildung zu stellen.

 

Antragsberechtigt sind nach der freiwilligen Richtlinie zum Sonderfonds ausschließlich die sich in städtischer Trägerschaft befindlichen Schulen, sowie Kindertagesstätten in öffent­licher und freier Trägerschaft innerhalb der Stadt Westerstede, die Stadtbücherei und das städtische Zentrum für Kinder und Jugend.

Folgende Anträge sind für das Haushaltsjahr 2024 eingegangen:

Antragsteller

Projekt

Betrag

- € -

Westersteder Schulleitungen

Einsatz von Freiwilligendienstlern

     30.000

OBS Westerstede

Anschaffung von Materialien für die Sprachförderung

      22.800

DRK-Kindertagesstätte Fröbelstraße

Herstellung eines Klettersystems                                in der Mehrzweckhalle

   13.500

Stadtbücherei

Materialien für Leseförderung

        4.900

Zentrum für Kinder und Jugend

Schwimmkurs

       7.500

 

 

     78.700

Seit 2016 ist nach der novellierten Richtlinie der Stadt Westerstede zum „Sonder­fonds Bildung“hrlich ein Betrag in Höhe von 50.000 €r Bildung im Stadthaushalt zur Ver­gung zu stellen.

Diese Summe ist seither in keinem Haushaltsjahr ausgeschöpft worden. Letztlich lag seit 2020 nur jeweils der Antrag der Stadtjugendpflege (Zentrum für Kinder und Jugend) aufrderung einer Schwimmgruppe für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigung in Höhe von 7.500 € vor.

Weitere Projektanträge sind seither nicht eingegangen, sodass sich die Gesamtsumme des Fonds aktuell noch auf 999.100 € beläuft.

Mit dem seinerzeit geschaffenen Sonderfonds wollte man der Bildung in Westerstede eine besondere Stellung zuweisen. Maßnahmen, für die ein Träger ohnehin zuständig ist, sind daher von einer Förderung aus dem Sonderfonds ausgeschlossen. Vielmehr sollen nach­haltige Projekte gefördert werden, die inhaltlich der Festigung von Werten und positiven Charakter­eigen­schaften, der Übung sozialer Kompetenzen oder der Förderung von Kreativität dienen.

Dadurch, dass über die Anträge einmal jährlich im Fachausschuss entschieden wird, wird  die besondere Stellung des Sonderfonds noch einmal hervorgehoben, denn alle Anträge treten in Konkurrenz zueinander.

Will man nun die vorliegenden Anträge gleichermaßen berücksichtigen, wäre die Förder­chstsumme über­schritten. Jedoch können nach der Richtlinie nicht ausgeschöpfte Haushaltsmittel eines Jahres grundsätzlich in das Folgejahr über­tragen werden.

Um zeitnah in allen Bereichen zur Behebung von Entwicklungs- und Sprachdefiziten bei­tragen zu können, wird vorgeschlagen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen und die Förderhöchst­summe im Haushaltsjahr 2024 auszusetzen.

Über jeden Antrag ist unabhängig hiervon inhaltlich noch gesondert zu entscheiden.


Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen werden jeweils gesondert bei den Einzelanträgen dargestellt.


Anlage/n:

1) Richtlinie Sonderfond Bildung

2) Aufstellung bisheriger Maßnahmen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Förderrichtlinie Sonderfonds Bildung ab 01.01.16 (1061 KB)      
Anlage 2 2 Sonderfonds Bildung - bisherige Maßnahmen (8 KB)