Bürgerinformationssystem
Beschlussvorschlag:a) Dem Antrag wird grundsätzlich entsprochen. Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob aufgrund besonderer Gründe ein ÖPNV-gerechter Ausbau einer Haltestelle der Bedienungsebene 3 vorgezogen sollte.
b) Ohne Beschluss
Sachverhalt:a) Mit Schreiben vom 08.03.2023 beantragt Herr Rowold, vor dem Ausbau der Bushaltestellen der Bedienungsebene 3 grundsätzlich zunächst die noch nicht ÖPNV-gerecht ausgebauten Haltestellen der Bedienungsebenen 1 und 2 auszubauen.
Grundsätzlich kann verwaltungsseitig dem Vorschlag zugestimmt werden. Für einige der im Antrag aufgelisteten Bushaltestellen sind bereits Planungen erstellt bzw. Vorüberlegungen getätigt worden. Ein Großteil dieser Haltestellen befindet sich zudem an Kreis- und Landesstraßen, wobei dort zu beachten ist, dass die Tiefbauarbeiten an den außerhalb der Ortsdurchfahrt (OD) liegenden Haltestellen vom Straßenbaulastträger herzustellen und zu bezahlen sind. Innerhalb der Ortsdurchfahrten werden dagegen diese Arbeiten und Kosten von der Stadt übernommen. Generell ist bei allen Maßnahmen an klassifizierten Straßen die Genehmigung vom Straßenbaulastträger einzuholen. Die Montagen von Wartehallen, Fahrradständer usw. sind in allen Fällen stets von der Stadt zu tragen. Die förder- und bautechnische Abwicklung erfolgt in der Regel durch den Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN). Zudem werden die Bushaltestellen außerhalb der OD von den Straßenbaulastträgern erst dann ausgebaut, wenn dort eine Straßenbaumaßnahme - Straßensanierung, Radwegbau usw. - vorgesehen ist (wie beispielsweise beim Radwegbau an der Augustfehner Straße).
Bei der Auswahl der Bushaltestellen wird seitens der Verwaltung bereits versucht, vorrangig Bushaltestellen der Bedienungseben 1 und 2 mit Fördergeldern der Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) und des ZVBN auszubauen. Jedoch sind aufgrund der vorgenannten Regelungen und teilweise auch wegen umfangreicher planerischer Vorarbeiten (wie z. B. Haltestellen „Gymnasium“ und „Kuhlenstraße“) die zunächst angedachten Haltestellen auszubauen. Im Einzelfall wird dann schon mal auf einen Umbau einer Haltestelle der Bedienungsebene 3 gegriffen, insbesondere, wenn dort Probleme verkehrlicher oder auch baulicher Art vorliegen (wie beispielsweise im Lüttje Moorpadd mit den Haltestellen Lupinenweg und Maiglöckchenweg). Folglich kann aus Sicht der Verwaltung grundsätzlich dem Antrag entsprochen werden. Jedoch ist im Einzelfall zu prüfen, ob aufgrund besonderer Gründe ein ÖPNV-gerechter Ausbau einer Haltestelle der Bedienungsebene 3 vorgezogen sollte.
b) Haltestellen Altenheim, Grüne Straße In der letzten Sitzung hat der Ausschuss entschieden, die Förderanträge bei der Landesnahverkehrsgesellschaft und beim Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen für 2024 zu beantragen. Neben dem Umbau der Haltestellen ist es zwingend erforderlich, die dort befindliche abgängige Fußgängerampel zu erneuern und an den Einmündungsbereich „Woltersdamm“ zu versetzen. Derzeit werden parallel zum Prüfverfahren der Förderstellen bereits die Entwurfsplanung und das Leistungsverzeichnis vorbereitet. Es ist vorgesehen, Anfang nächsten Jahres nach Vorliegen der Förderbescheide zeitnah die Bauarbeiten auszuschreiben.
Haltestellen „Maiglöckchenweg“ und Haltestelle „Lupinenweg“, Lüttje Moorpadd Für diese Haltestellen gilt der gleiche Sachstand wie bei den Haltestellen „Altenheim“, jedoch ohne Ampelanlage.
Haltestellen Kuhlenstraße In der letzten Ausschusssitzung wurde in der Vorlage 23/1409 über den Planungsstand für den Ausbau der Bushaltestellen „Kuhlenstraße“ berichtet. Leider konnte bislang aufgrund der nach wie vor bestehenden Kapazitätsengpässe bei den Planungsbüros keine Lösung hinsichtlich der in der oben genannten Vorlage genannten Probleme erarbeitet werden. Darüber hinaus wurde auch abgewartet, weil verkehrliche Veränderungen im Umfeld der Ammerlandklinik aus der Bauleitplanung erwartet wurden und dieses ggf. auch Auswirkungen auf die innerörtliche Linienführung der Busse hätte haben können. Es ist beabsichtigt, für die nächste Ausschusssitzung Lösungen für die oben genannten Probleme sowie eine Entwurfsplanung mit einer Kostenschätzung zu erarbeiten. Nach einer positiven Beschlussfassung könnten anschließend die Anträge bei der LNVG und beim ZVBN gestellt werden.
Haltestelle Gymnasium Auch über diese Haltestelle wurde in der Vorlage 23/1409 berichtet. Leider konnte auch hierfür aufgrund der oben genannten Gründe bislang keine Lösungen der in der Vorlage beschriebenen Probleme erarbeitet werden. Angesichts des erhöhten Klärungsbedarfs mit diversen Stellen, insbesondere Verkehrsbehörde, Förderstellen, Ingenieurbüro, Schülerbeförderung des Landkreises Ammerland und auch die Schulleitung wird für die weiteren Schritte noch Zeit benötigt. Entsprechend der Haltestellen Kuhlenstraße ist auch für diese Haltestelle vorgesehen, zur nächsten Ausschusssitzung Lösungen für die in der Vorlage 23/1409 genannten Probleme sowie eine Entwurfsplanung mit einer Kostenschätzung zu erarbeiten. Nach einer positiven Beschlussfassung könnten anschließend die Anträge bei der LNVG und beim ZVBN gestellt werden.
Finanzielle Auswirkungen:Keine Anlage/n:- Antrag von J. Rowold
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