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Vorlage - 23/1536  

 
 
Betreff: ÖPNV: Regional- und Stadtbusverkehr - neues Abrechnungsmodell
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Immobilien, Wirtschaftsförderung und Marketing Bearbeiter/-in: Nappe, Jörg
Beratungsfolge:
Wirtschaftsausschuss Vorberatung
18.09.2023 
Sitzung des Wirtschaftsausschusses geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Die vom Landkreis Ammerland angedachte Umstellung des Abrechnungsverfahrens für den Regional- und Stadtbusverkehr wird nicht befürwortet.


Sachverhalt:

Mit anliegendem Schreiben des Landkreises Ammerland vom 11.07.2023 (Anlage 1) und beigefügter Präsentation zum Regional- und Stadtbusverkehr (Anlage 2) wird um Stellungnahme gebeten, ob der skizizierte Weg für eine Umstellung des Abrechnungsverfahrens für den Regional- und Stadtbusverkehr für die Stadt Westerstede tragbar wäre.

Aktuell werden bei der Stadt Westerstede im Rahmen der zweijährigen Erprobungszeit die anteiligen Mehraufwendungen für den Halbstundentakt der S35 in den Hauptverkehrszeiten getragen. Neben der Förderung vom ZVBN in Höhe von 50% der Kosten tragen Landkreis Ammerland zu 2/3 und Stadt Westerstede zu 1/3 den restlichen Betrag. Für die Stadt Westerstede fallen dadurch aktuell rd. 29.600,00 € jährlich an (siehe auch Beschlussvorlage 22/1384). Nach erfolgreicher Erprobung würde bei fortdauerndem Halbstundentakt die Kostentragung im gleichen Verhältnis fortgeführt werden.

Über die S35 hinaus ist die Stadt Westerstede derzeit mit keinem weiteren Regional- oder Stadtbusverkehr im Halbstundentakt angeschlossen.

Eine Umstellung des Abrechnungsverfahrens auf ein solidarisches Modell wie vom Landkreis Ammerland vorgeschlagen würde einen jährlichen Kostenanteil der Stadt Westerstede in Höhe von rd. 103.750,00 € mit sich bringen. Dabei berücksichtigt sind bereits zu erwartende Preissteigerungen im Rahmen der nächsten Ausschreibung des Linienbündels West.

Zur weiteren Klärung wurde der Landkreis Ammerland um Beantwortung erster Fragestellungen gebeten. Die Fragen und Antworten sind der Beschlussvorlage als Anlage 3 beigefügt.

Das neue Abrechnungsmodell soll auf einem gemeindeübergreifenden solidarischen Gedanken basieren. Dem Solidargedanken ist die Stadt Westerstede grundsätzlich nicht abgeneigt und beteiligt sich bereits bei verschiedensten freiwilligen Leistungen, die über den Landkreis Ammerland angeboten werden. Beispielhaft sind hier die bewährte KMU-Förderung im Rahmen der Wirtschaftsförderung oder das kürzlich eingeführte PENDLA-Portal zu nennen.

Basis eines solidarischen Modells muss es jedoch sein, dass es sich einerseits Leistungen handelt, die nicht per Gesetz schon einem Träger zugeordnet sind, welches andererseits aber auch nicht ein Mitglied der Solidargemeinschaft über Gebühr belastet.

Träger des ÖPNV sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Bislang und auch für die Zukunft ist angedacht, dass der Landkreis Ammerland den Grundtakt für den OPNV trägt, welcher aktuell als Stundentakt festgelegt ist. Darüberhinausgehende Leistungsangebote wie hier der Halbstundentakt oder Erprobungsphasen wurden individuell mit den Gemeinen bzw. der Stadt abgerechnet.

Angesichts der allgemeinen öffentlichen Diskussionen und dem Bestreben, insbesondere auch der Stadt Oldenburg, eine allgemeine Entlastung der Pkw-Verkehre durch Verlagerung auf den ÖPNV mit einhergehender Verdichtung zu erreichen, stellt sich die Frage, ob nicht der Halbstundentakt als wesentliches Element des ÖPNV Berücksichtigung im Rahmen des Grundtaktes finden sollte. Die aufgezeigte perspektivische weitere Verdichtung von Takten, z. B. auf der Linie 380, bestätigt diese Auffassung. Insoweit ist grundsätzlich zu hinterfragen, ob nicht der Landkreis Ammerland in seiner Zuständigkeit als Träger des ÖPNV die Kosten des Halbstundentaktes als neues Element des Grundtaktes tragen sollte.

Weiterhin sieht das angedachte Abrechnungsmodell vor, die Kostenanteile der Gemeinden bzw. der Stadt pauschal zu gleichen Anteilen umzulegen (Verteilungsschlüssel). Die Stadt Westerstede liegt nicht unmittelbar an der Stadtgrenze Oldenburgs und würde nach aktuellem Stand nur über die Linie S35 in das solidarische Modell einbezogen werden. Aktuell ist die Abrechnung dieser Linie noch über den Vertrag vom 05.12.2022 bis zum 31.07.2025 im Rahmen der Erprobung geregelt. Eine Kostenanpassung erfolgt dort lediglich im Rahmen einer Preisgleitung. Durch Integration der Linie in das neue Abrechnungsmodell würde die Stadt Westerstede stärker belastet, als es durch die Preisgleitung allein der Fall wäre. Des Weiteren sind mittelfristig weitere Taktverdichtungen eher nur bei den unmittelbar an Oldenburg anliegenden Gemeinden anzunehmen. Dieses ist bei der Linie 380 bereits abzusehen. Damit ist anzunehmen, dass die Belastung der Stadt Westerstede bei Verwendung des pauschalen Verteilungsschlüssels zu gleichen Anteilen zunehmen würde ohne dass sie weitere Aufwertungen im ÖPNV im annähernd gleichen Verhältnis erhalten würde.

Aus Sicht der Verwaltung ist die Umstellung des Abrechnungsverfahrens daher zunächst kritisch zu sehen. Mit Schreiben vom 14.08.2023 wurde zur Fristhaltung eine erste offengehaltene Stellungnahme abgegeben (Anlage 4).

In der Sitzung wird Herr Mittwollen, Landkreis Ammerland, die Regional- und Stadtbusverkehr sowie die geplante Änderung des Abrechnungsverfahrens vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen.

Ergänzung vom 15.09.2023:

Das vorgeschlagene Abrechnungsmodell wurde vom Landkreis neu überarbeitet und liegt nunmehr als nichtöffentliche Anlage 5 der Beschlussvorlage bei.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Sachverhalt


Anlage/n:

Anlage 1 – Schreiben Landkreis vom 11.07.2023

Anlage 2 – Präsentation Lkr Regional- und Stadtbusverkehr alt (nicht öffentlich)

Anlage 3 – Fragen und Antworten aus Email vom 09.08.2023 (nicht öffentlich)

Anlage 4 – Stellungnahme Stadt v. 14.08.2023

Anlage 5 – Präsentation Lkr. Regional- und Stadtbusverkehr neu 15.09.23 (nicht öffentlich)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Schreiben Landkreis 11.07.2023 (85 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 4 - Stellungnahme Stadt v. 14.08.2023 (586 KB)