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Beschlussvorschlag:Dem Kirchhofsverein Halsbek-Eggeloge wird für die Erstellung eines Stromanschlusses beim Friedhof Halsbek-Eggeloge ein Zuschuss von 50 % der nachgewiesenen Kosten, maximal in Höhe von 6.687,16 € gewährt. Sachverhalt:Der Kirchhofsverein Halsbek-Eggeloge hat in diesem Jahr mit 50 % Bezuschussung durch die Stadt einen Abstell- und Geräteschuppen mit öffentlicher Toilette auf dem Friedhof Halsbek-Eggeloge errichtet.
Der Friedhof verfügt bisher über keinen Stromanschluss. Ein Stromanschluss wird jedoch erforderlich, um die Toilette im Winter frostfrei zu halten. Im Laufe der Bauphase wurde festgestellt, dass im Bereich des Friedhofs an der Eggeloger Straße kein Stromkabel liegt. Der Verein hat im April 2023 Kontakt zu uns aufgenommen, da die EWE Netz in ihrem Angebot für den erforderlichen Stromanschluss Kosten in Höhe von 27.184,91 € brutto ausgewiesen hat. Diese Kosten waren in der Kalkulation der ursprünglichen Baumaßnahme nicht enthalten. Dadurch, dass 250 m Kabel verlegt werden müssen, um den Friedhof zu erschließen, entstehen diese ungewöhnlich hohen Kosten.
Gespräche mit der EWE Netz ergaben, dass eine Verringerung der Kosten nicht erfolgen könne.
Daraufhin wurde der Verein verwaltungsseitig gebeten, das Einbringen von Eigenleistungen zu prüfen, um die Kosten zu senken.
Inzwischen konnte der Kirchhofsverein eine erhebliche Kostensenkung auf 13.374,31 € erzielen. Von der EWE Netz wird nur noch der Pauschalpreis in Höhe von 3.865,81 € für einen Netzanschluss mit maximal 100 m Kabellänge berechnet. Für weitere 110 Meter Kabelverlegung wird eine Versorgungstechnikfirma zum Angebotspreis von 8.505,50 € beauftragt. 40 Meter Kabel werden vom Verein in Eigenleistung verlegt, so dass nur die Kosten in Höhe von ca. 1.000 € für das Kabel entstehen.
Die verschiedenen Angebote sind dieser Vorlage beigefügt.
Entsprechend der Richtlinien der Stadt Westerstede über die Gewährung von Zuschüssen für Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen auf Friedhöfen wurde bereits ein Zuschuss in Höhe von 50 % der nachgewiesenen Kosten, maximal in Höhe von 64.275 € für den Neubau des Abstell- und Geräteschuppens mit öffentlicher Toilette gewährt. Laut Auskunft des Kirchhofsvereins können die Gesamtbaukosten trotz erheblicher Eigenleistungen nicht verringert werden, so dass der bewilligte Maximalbetrag zur Auszahlung kommen wird.
Die zusätzlichen Kosten für die Erstellung des Stromanschlusses im Zuge des Neubaus sind entsprechend der Richtlinien ebenfalls förderfähig.
Es wird daher vorgeschlagen, für die Erstellung des Stromanschlusses einen weiteren Investitionszuschuss in Höhe von 50 % der nachgewiesenen Kosten, maximal in Höhe von 6.687,16 € zu gewähren.
Eine Beauftragung der Firmen musste aufgrund der kurzfristigen Verfügbarkeit der Firmen in Verbindung mit der erheblichen Kostensenkung bereits erfolgen. Dem Verein ist jedoch bekannt, dass ein evtl. Bewilligungsbescheid erst mit der Bereitstellung von Haushaltsmitteln in 2024 erfolgen kann.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Anlage/n:
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