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Vorlage - 23/1587  

 
 
Betreff: Sanierung der Klinkerstraße "Waldstraße/Garnholter Straße"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Janßen, Harald
Beratungsfolge:
Straßen- und Wegeausschuss Anhörung
28.11.2023 
Sitzung des Straßen- und Wegeausschusses (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindestraße ‚Waldstraße/Garnholter Straße wird in Klinkerbauweise vollständig saniert. Der im Sachverhalt beschriebenen Vorgehensweise wird zugestimmt. Im Investitionsprogramm 2024 sind weitere 180.000 €r die Baumaßnahme bereitzustellen.


Sachverhalt:

Nachdem bereits Teilabschnitte der Klinkerstraßen Karlshofer Straße, der Felder Straße und des Mühlendamms instandgesetzt wurden, soll nunmehr auch der schadhafte Abschnitt der kulturhistorisch erhaltungswerten Klinkerstraße Waldstraße/Garnholter Straße erneuert werden.

Anfangs waren wegen der Materialverfügbarkeit zwei Sanierungsabschnitte geplant worden, weshalb für die Maßnahme Gelder im Haushaltsplan für die Jahre 2022 und 2023 eingeplant wurden. Jedoch hat sich das Aussortieren und Palettieren der vor einigen Jahren aus dem Landkreis Friesland gewonnen Klinker schwieriger als gedacht dargestellt, da sich kaum Firmen für diese Arbeiten finden ließen und später die Arbeiten nur sehr schleppend durchgeführt wurden. Insofern war verwaltungsseitig die Ausschreibung der weiteren Klinkersortierung zunächst verschoben worden. Nach vielen Gesprächen wurde nun eine Firma ausfindig gemacht, die diese Sortierarbeiten nunmehr zeitnah durchführen möchte. Der Auftrag dazu wurde vor kurzem erteilt.

Da sich in der Zwischenzeit der Straßenzustand auf nahezu gesamter Sanierungsstrecke erheblich verschlechtert hat, soll im kommenden Jahr der gesamte Klinkerabschnitt erneuert werden. Die Sortierung der Klinker soll bis dahin komplett abgeschlossen sein.

 

Die Fahrbahnbreite soll, wie derzeit im Bestand, weiterhin 3,50 m betragen. Allerdings soll zur Optimierung der Straßenseitenräume (Straßenentwässerung, befahrbarer Schotterrandstreifen) die Fahrbahnfläche um rd. 50 cm in Richtung des sog. Sommerweges verschoben werden. Dadurch soll unter anderem auch die Ablage und die Verladung des gefällten Nutzholzes im Straßenraum unterbunden werden. Im Austausch mit den Waldbewirtschaftern wurde besprochen, dass die Einmündungen der abgehenden Waldzufahrten mit einer belastbaren Schotterbefestigung in ausreichender Breite angelegt werden sollten. Die Einmündungsbereiche auf die Klinkerfahrbahn könnten so dimensioniert werden, dass sie zudem auch als Ausweichbuchten für den Begegnungsverkehr genutzt werden könnten. Die weitere Abstimmung mit Vertretern des Waldbauvereins und den Waldeigentümern soll nach Beschlussfassung wieder konkret aufgenommen werden.

 

Aufgrund der aktuellen Preissteigerungen belaufen sich die Baukosten für die rd. 2.3 km lange Strecke nach neuester Kostenschätzung auf rd. 1.315.000 Euro. Im Haushalt 2023 sind 510.000 Euro für diese Maßnahme vorhanden. Zuzüglich der über die Wartezeit angesparten Haushaltsreste von rd. 625.000 Euro ergibt sich insgesamt eine zur Verfügung stehende Summe von 1.135.000 Euro. Die zusätzlich benötigten Restmittel betragen somit 180.000 Euro, die im Haushalt 2024 bereitgestellt werden sollten.

Für die Sanierung sollen Fördergelder aus dem LEADER-Programm beantragt werden. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass hierfür eine maximale Fördersumme von 200.000 Euro genehmigt wird.

Daneben besteht noch die Möglichkeit, für die Maßnahme Fördergelder vom Landkreis zur Erhaltung historischer Klinkerstraßen zu erhalten. Die Förderquote beträgt 20 %, ist aber gedeckelt auf anrechenbare Kosten je laufender Meter zu sanierender Straße von 300 Euro. Demzufolge würde eine maximale Fördersumme von ca. 138.000 Euro zu erwarten sein.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Haushaltsmittel sind entsprechend dem im Sachverhalt beschriebenen Vorgaben einzuplanen.


Anlage/n:

Keine